«Sie verweigern mir jegliches Recht auf das Erbe»
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Lebenspartnerin entrüstet:«Sie verweigern mir jegliches Recht auf das Erbe»

Freundin von Besitzer kämpft in Südafrika vor Gericht
Erb-Puff ums Petite Fleur

Im September machte Blick publik, dass das Vorzeige-Puff Petite Fleur in Zürich schliessen muss. Jetzt gibts Ärger um das Haus: Die südafrikanische Partnerin des verstorbenen Besitzers erhebt Anspruch auf das Gebäude – und zieht in ihrer Heimat vor Gericht.
Publiziert: 29.11.2023 um 12:06 Uhr
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Aktualisiert: 01.12.2023 um 10:13 Uhr
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Geschlossen: Der Schriftzug des Petite Fleur leuchtet nicht mehr.
Foto: Thomas Meier
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Carla De-VizziRedaktorin News

Die Blick-Schlagzeile «Zürcher Vorzeige-Puff Petite Fleur macht dicht» schlug im September hohe Wellen. Weil die Erbengemeinschaft, der das Haus gehört, nicht mit einem Etablissement in Verbindung gebracht werden will, musste das erste legale Bordell der Schweiz seine Pforten schliessen.

Mit dem Rotlicht, das im Zürcher Quartier Wollishofen erloschen ist, wurde gleichzeitig ein juristischer Streit entfacht – und zwar in Südafrika. Entsprechende Gerichtsunterlagen liegen Blick vor.

Losgetreten wurde das Ganze von Pearl Walsh (50), der Partnerin des verstorbenen Peter S.* (†67), in dessen Besitz das geschichtsträchtige Petite-Fleur-Gebäude war. Sie ist davon überzeugt, dass ihr mindestens ein Viertel des Gebäudes zusteht. «Doch die Erben verweigern es mir!», sagt sie zu Blick.

Corona wurde Peter S. zum Verhängnis

Dass das Zürcher Gebäude die Justiz in Südafrika auf Trab hält, hat einen einfachen Grund: Der Schweizer Peter S., der sein Geld in der Finanzbranche verdiente, war vor über 30 Jahren nach Südafrika gezogen.

2016 lernte der Doppelbürger schliesslich Pearl Walsh kennen und lieben. 2019 folgte die Verlobung. Zur Hochzeit kam es jedoch nie. «Der Termin stand bereits, doch dann erkrankte er an Prostatakrebs. Im Spital steckte er sich schliesslich mit Corona an, woran er im Frühling 2020 starb», so Walsh.

Obwohl es nie zur Eheschliessung kam, ist Walsh felsenfest davon überzeugt, dass sie in der Erbfolge berücksichtigt werden soll: «Als Lebenspartnerin habe ich Anrecht auf einen Teil des Vermögens.» Die Erben – sprich die sieben Kinder von S. sowie seine Ex-Frau – würden sie aber aussen vor lassen. «Sie schliessen mich aus und haben seit seinem Tod den Kontakt zu mir abgebrochen.»

Es handle sich um internationalen Steuerbetrug

Das wollte sie nicht auf sich sitzenlassen: Ein Jahr nach seinem Tod leitete Walsh rechtliche Schritte gegen die Erben und deren Anwälte, gegen die beiden Willensvollstrecker in der Schweiz und Südafrika, gegen deren Mitarbeiter sowie gegen einen Mitarbeiter des für die Testamentseröffnung zuständigen Bezirksgerichts ein. Insgesamt standen 20 beklagte Parteien auf Walshs Liste.

Am 25. November 2021 nahm das Rechts-Debakel seinen Lauf und die erste Anhörung fand statt – knapp zwei Monate später wurde ihre Klage vollumfänglich abgewiesen.

Walsh gab sich aber nicht geschlagen: Es folgten vier weitere Gerichtstermine. Neu unterstellte die Partnerin von S. den Willensvollstreckern unter anderem Betrug. «Sollte das Petite Fleur verkauft werden, ohne dass es als Teil des Vermögenswertes des Nachlasses in Südafrika deklariert wird, begehen die Testamentsvollstrecker und Treuhänder internationalen Steuerbetrug», sagt sie im Gespräch mit Blick. Die Liegenschaft am Mythenquai 386 darf ihr zufolge also gar nicht verkauft werden.

«Frau Walsh stellt falschen Behauptungen auf»

Diesen Vorwurf weist der Willensvollstrecker Ernst Alfred Widmer, der über die von Pearl Walsh vorgebrachten Anschuldigungen bestens im Bild ist, klar zurück – und bezeichnet diese als haltlos. «Frau Walsh stellt einfach irgendwelche falschen Behauptungen auf», so Widmer zu Blick. Ausserdem hält er fest: Walsh sei weder im Testament, noch in einem der Treuhandfonds als Begünstigte aufgeführt.

«Da S. seinen Nachlass dem Schweizer Recht unterstellt hat und er Frau Walsh weder geheiratet noch im Testament aufgeführt hat, steht ihr nichts zu», führt der Anwalt aus. Das Konzept eingetragene Lebenspartnerschaft existiere in der Schweiz zudem im rechtlichen Sinn nicht. In Südafrika dagegen schon. «Da der Nachlass von S. jedoch nach Schweizer Recht geregelt wird, tut das im vorliegenden Fall aber nichts zur Sache.»

Aufgeben will die Südafrikanerin trotzdem nicht. Die nächste Anhörung ist auf den 5. Februar 2024 angesetzt. Die Kinder von S. oder deren Anwälte waren für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

*Name geändert 

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