Prostitutions-Expertin Beatrice Bänninger über Pop-up-Puffs
«Die Frauen sind viel mehr ausgeliefert, wenn etwas passiert»

Prostitutions-Expertin Beatrice Bänninger erklärt die Vor- und Nachteile von Pop-up-Puffs: Zwar sind die Sexarbeiterinnen unabhängiger – aber auch alleine, falls etwas passiert.
Publiziert: 02.02.2023 um 07:11 Uhr
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Aktualisiert: 09.02.2023 um 13:57 Uhr
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Beatrice Bänninger ist Geschäftsführerin Prostituierten-Beratungsstelle Isla Victoria.
Foto: Zürcher Stadtmission (ZVG)
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Michael SahliReporter News

Pop-up-Puffs sind im Trend – kleine Sexsalons, die schon nach wenigen Wochen wieder verschwunden sind. «Es gibt eine Verschiebung von ständigen Betrieben hin zu vorübergehenden Betrieben, eben diesen Pop-up-Salons», sagt Beatrice Bänninger, Geschäftsführerin Prostituierten-Beratungsstelle Isla Victoria, die im Kanton Zürich aktiv ist, zu Blick.

Für diese Entwicklung gibt es mehrere Gründe, erklärt Bänninger. «Die Digitalisierung spielt eine Rolle, Sexarbeiterinnen finden Freier auf Social Media. Die Schliessungen von Betrieben während der Pandemie hat ebenfalls eine Rolle gespielt. Aber auch die hohen Mietpreise zum Beispiel an der Langstrasse haben die Verlagerung beschleunigt.»

Mehr Selbständigkeit, mehr Risiko

Die Expertin sieht im Konzept der Kleinstsalons Vor- und Nachteile. «Natürlich sind die Unabhängigkeit und die finanzielle Selbständigkeit grösser.» Gleichzeitig würden die Sexarbeitenden auch ein höheres finanzielles Risiko tragen.

Und: «Die Frauen sind alleine und viel mehr ausgeliefert, wenn etwas passiert. In einem grossen Club ist man nicht alleine, für die persönliche Sicherheit ist gesorgt.» Dazu seien die Kurzzeit-Betriebe auch für Isla Victoria schwer zu finden. Ein Problem für Bänninger: «Wir machen als einzige Organisation aufsuchende Arbeit in Erotikbetrieben im ganzen Kanton Zürich.»

In der Realität sei es trotz politischen Lockerungen schwierig, eine Baubewilligung für einen permanenten Erotikbetrieb zu bekommen. Es ist ein weiterer Trumpf der Pop-up-Betriebe und Business-Apartments, so Bänninger: Für vorübergehende Betriebe brauche es in der Praxis für 30 Tage keine Baubewilligung.

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