Damit hätte er sich 27 Vignetten kaufen können
Vignetten-Klebetrick kostet Zürcher 1100 Franken

Ein Mann aus dem Kanton Zürich ist wegen Fälschung amtlicher Wertzeichen verurteilt worden. Der Grund: Er hatte eine Autobahnvignette mit Klebstreifen befestigt.
Publiziert: 25.07.2023 um 15:14 Uhr
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Aktualisiert: 26.07.2023 um 09:57 Uhr
Muss jeweils bis Anfang Februar an der Windschutzscheibe angebracht werden: die aktuelle Schweizer Autobahnvignette.
Foto: Keystone

Das Ablösen und Übertragen der Schweizer Autobahnvignette auf andere Fahrzeuge ist verboten. Ein Renault-Fahrer aus dem Kanton Zürich hatte offenbar genau das vor – und wurde im Februar von der Polizei erwischt. Zwar klebte die aktuelle Vignette fürs Jahr 2023 an seiner Frontscheibe, doch sie war nicht wie vorgeschrieben befestigt.

Anfang Jahr haben Schweizer Autofahrer jeweils einen Monat Zeit, um die Vignette zu erneuern. Als Polizisten den Renault-Fahrer in der Region des Zürcher Flughafens kontrollierten, stellten sie fest, dass der Mann den Aufkleber mit transparentem Klebstreifen angebracht und so zur mehrfachen Verwendung präpariert hatte.

Urteil ist rechtskräftig

Ein Strafverfahren wurde eingeleitet. Wie der «Zürcher Unterländer» berichtet, wurde der Senior inzwischen rechtskräftig per Strafbefehl wegen Fälschung amtlicher Wertzeichen verurteilt. Gemäss Strafbefehl war dem Renault-Fahrer bewusst, dass die Verwendung der gleichen Autobahnvignette für mehrere Fahrzeuge nicht gestattet ist. Klebefolie oder andere Hilfsmittel zur Befestigung seien nicht erlaubt, heisst es weiter.

Der Klebetrick kommt den Zürcher teuer zu stehen. Dem Mann wurde eine bedingte Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je 70 Franken aufgebrummt – bei einer Probezeit von zwei Jahren. Der Schweizer muss zudem eine Busse von 300 Franken und die Verfahrenskosten von 800 Franken bezahlen. Ironie der Geschichte: Für diese 1100 Franken hätte er sich 27 Vignetten zum Stückpreis von 40 Franken kaufen können. (noo)

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