Schluss mit Abkratzen!
Am 1. August kommt die E-Vignette

Die Einführung war umstritten, doch nun ists besiegelt: Ab 1. August ist die Autobahnvignette auch in elektronischer Form erhältlich.
Publiziert: 16.06.2023 um 10:27 Uhr
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Aktualisiert: 16.06.2023 um 11:21 Uhr
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Wer auf Nationalstrassen unterwegs sein will, kann ab August statt der Klebevignette auch eine elektronische Vignette beziehen. (Themenbild)
Foto: CHRISTIAN BEUTLER

Das lästige Abkratzen der Autobahnvignette Anfang Jahr hat ein Ende. Ab 1. August gibt es sie auch in elektronischer Form. Der Bundesrat hat am Freitag die dafür notwendige Änderung der entsprechenden Verordnung gutgeheissen.

Die Nationalstrassenabgabe wird seit ihrer Einführung im Jahr 1985 in Form einer Klebevignette erhoben. Neu kann man sie auch in digitaler Form kaufen. Autofahrerinnen und Autofahrer können künftig wählen, ob sie für die Benutzung der Nationalstrassen eine Klebevignette oder die E-Vignette verwenden wollen, wie der Bundesrat schrieb.

Preis bleibt gleich

Die E-Vignette ist im Unterschied zur Klebevignette nicht an das Fahrzeug, sondern an das Kontrollschild gebunden. Davon profitieren Inhaberinnen und Inhaber von Wechselschildern und Personen, die unterjährig ein neues Fahrzeug kaufen.

Am Preis für die Vignette – egal ob digital oder analog – ändert sich nichts. Sie kostet weiterhin 40 Franken. In den kommenden Wochen wird der Bund informieren, wie genau die E-Vignette umgesetzt wird und wo man sie beziehen kann.

Einführung war kontrovers

Die Einführung einer E-Vignette war steinig. Der Bundesrat führte im Sommer 2017 eine Vernehmlassung zu seiner Idee durch. Aufgrund der kontroversen Ergebnisse sprach sich der Bundesrat im Jahr 2018 für die Einführung einer freiwilligen E-Vignette aus, die parallel zur bisherigen Klebevignette angeboten werden soll.

Der Bundesrat kann die Klebevignette abschaffen, wenn ihr Anteil am Gesamtabsatz unter zehn Prozent – also circa eine Million Stück – fällt. Das hat das Parlament bei der Revision des Nationalstrassenabgabegesetzes beschlossen, das ebenfalls per Anfang August in Kraft treten wird.

Kontrolliert wird nur stichprobenartig

Im Parlament umstritten war die Art und Weise der Kontrollen der E-Vignette. Schliesslich einigten sich die Räte darauf, dass dem Bund und den Kantonen automatisierte Kontrollen mit fixen Anlagen und mobilen Geräten erlaubt werden. Diese Kontrollen sollen nicht permanent und flächendeckend stattfinden, sondern risikobezogen und stichprobenartig.

Grundsätzliche Kritik kam während der parlamentarischen Debatte nur von der SVP. Ihrer Ansicht nach könnte es sich um einen ersten Schritt für ein Mobility Pricing handeln.

Der Bundesrat geht davon aus, dass die Einnahmen ungefähr gleich hoch bleiben wie heute. Diese belaufen sich auf rund 360 Millionen Franken pro Jahr und werden für Bau, Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen eingesetzt. Eine Erhöhung des Vignettenpreises auf hundert Franken war 2013 an der Urne gescheitert. (SDA/lha)

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