Sonst droht eine Busse
Neue Vignette ab Mittwoch obligatorisch

Die neue Autobahnvignette muss ab Mittwoch am Fahrzeug kleben. Die Übergangsfrist ist am Dienstag abgelaufen. Bei Widerhandlung droht eine Busse von 200 Franken.
Publiziert: 30.01.2023 um 08:54 Uhr
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Aktualisiert: 30.01.2023 um 10:56 Uhr
Muss ab Mittwoch an der Innenseite der Frontscheibe kleben: Die Autobahnvignette 2023.
Foto: Touring Club Schweiz/Suisse/Svizzero - TCS

Die Vignette muss auf der Innenseite der Frontscheibe des Autos gut sichtbar aufgeklebt werden, wie der Touring Club Schweiz (TCS) am Montag in Erinnerung rief. Sie darf die Sicht nicht beeinträchtigen. Die neue Vignette ist bis am Mittwoch, 31. Januar 2024, gültig.

Gesetzlich nicht geregelt ist, dass nur die gültige Vignette an der Scheibe kleben darf. Der TCS empfiehlt aber, die abgelaufene zu entfernen. Die Vignette kostet 40 Franken.

Die E-Vignette soll im Verlauf des Jahres eingeführt werden. Über den genauen Zeitpunkt entscheidet der Bundesrat im zweiten Quartal. Die E-Vignette wird die bisherige Klebevignette nicht ersetzen, es werden beide Varianten parallel im Einsatz sein.

(SDA)

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