Chilli's-Affäre
Obergericht mildert Strafe für Ex-Sittenpolizisten

Das Zürcher Obergericht hat in seinem neuesten Urteil in der Chilli's-Affäre die Strafe für einen ehemaligen Sittenpolizisten reduziert. Das Bundesgericht hatte diesen in einem Anklagepunkt freigesprochen und das Urteil zurück an die Vorinstanz geschickt.
Publiziert: 09.12.2021 um 17:21 Uhr
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Aktualisiert: 09.12.2021 um 17:25 Uhr
Versiegelt und geschlossen: Der Club Chilli's sorgt seit 2013 für Schlagzeilen.
Foto: PHILIPPE ROSSIER

Die so genannte Chilli's-Affäre, die vor acht Jahren publik wurde, beschäftigt nach wie vor die Justiz. Das Zürcher Obergericht hat in einem neuesten Urteil nun die Strafe für einen ehemaligen Sittenpolizisten reduziert.

Der heute 51-jährige langjährige Sittenpolizist hatte Daten aus dem Polizei-Informationssystem Polis an unberechtigte Dritte aus dem Milieu weitergegeben. Dafür verlangte er in einem Fall Sex als Gegenleistung. Er wehrte sich zwar bis vor Bundesgericht gegen seine Verurteilung, hatte in diesem Punkt aber keine Chance.

Ein Fall von Amtsgeheimnisverletzung weniger

Einen Freispruch gab es vom Bundesgericht im Mai diesen Jahres jedoch für einen Fall von angeblicher Amtsgeheimnisverletzung. Der Polizist hatte jemandem erzählt, wo er einst als Praktikant der Spurensicherung mitarbeiten konnte. Die Zürcher Staatsanwaltschaft wollte ihn dafür verurteilt sehen.

Das Bundesgericht sprach ihn bei diesem Punkt jedoch frei und schickte das Urteil zurück an die Vorinstanz, also ans Zürcher Obergericht. Dieses musste nun auf Geheiss der Lausanner Richter die Strafe wegen dieses Teilfreispruchs senken.

Keine Entlassung

Wie aus dem kürzlich publizierten Urteil des Obergerichtes hervorgeht, wird der Polizist nun wegen mehrfacher Amtsgeheimnisverletzung und sich Bestechen lassen mit einer bedingten Geldstrafe von noch 150 Tagessätzen zu je 120 Franken bestraft. Das erste Urteil lag bei 160 Tagessätzen bedingter Geldstrafe. Dieses Urteil ist rechtskräftig.

Obwohl nun ein rechtskräftiges Urteil gegen ihn vorliegt, wird der ehemalige Sittenpolizist nicht entlassen. Als die Vorwürfe bekannt wurde, musste er allerdings seine Führungsposition aufgeben und wurde intern versetzt. Er habe sich an seiner neuen Stelle bewährt. Weitere Massnahmen würden sich derzeit nicht aufdrängen, hiess es bei der Polizei auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Sex für Gefälligkeiten

Die Chilli's-Affäre sorgte im Jahr 2013 für Schlagzeilen. Dabei ging es vereinfacht gesagt um mangelnde Distanz zwischen Sittenpolizei und Sex-Milieu. Fünf Stadtpolizisten wurden verhaftet, weil sie Personen aus dem Milieu vor Razzien gewarnt und illegale Prostituierte nicht angezeigt haben sollen.

Als Gegenleistung sollen sie unter anderem Sex und Restaurantbesuche erhalten haben. Ein grosser Teil der Vorwürfe liess sich trotz jahrelanger Ermittlungen aber nicht erhärten. Von elf Verfahren wurden sieben eingestellt. (SDA)

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