Anklage gegen Zürcher Sittenpolizist im Zug der «Chilli's»-Affäre
Bardame vor Razzia gewarnt?

Die Staatsanwaltschaft beschuldigt einen Beamten des Amtsmissbrauchs. Es handelt sich um das fünfte Verfahren, das aus der «Chilli's»-Affäre entspringt.
Publiziert: 31.08.2019 um 19:30 Uhr
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Aktualisiert: 31.08.2019 um 22:22 Uhr
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Im Lokal an der Ecke Hohlstrasse / Müllerstrasse und in anderen Bars sollen Beamte gegen Berufsregeln verstossen haben.
Foto: Keystone
Reza Rafi

Im Jahr 2013 begann zwischen leichten Mädchen, starken Drinks und Plastikpalmen die sogenannte «Chilli’s»-Affäre.

Angehörige der Zürcher Sittenpolizei, Prostituierte, kleine Gauner und naive Freier kamen sich in dem einschlägig bekannten Lokal am «Bermudadreieck» an der Ecke Hohlstrasse/Müllerstrasse sowie in weiteren Zürcher Etablissements näher als bis dato bekannt – Informationen und Sicherheit seien gegen Sex und Geschenke getauscht worden, so der Verdacht.

Der eifrige Staatsanwalt Manfred Hausherr (54) verbiss sich in die Sache – mit durchzogener Bilanz. Gegen fünf Gesetzeshüter wurden Verfahren eröffnet. Ein ehemaliger Sittenpolizist erhielt eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten, ein anderer im März eine bedingte Geldstrafe.

Zwei Verfahren wurden eingestellt. Nun liegt die lang erwartete Entscheidung im fünften Verfahren vor: Staatsanwalt Hausherr hat Anklage gegen den damals bei der «Sitte» tätigen Polizisten Christian J.* erhoben. Dem 45-Jährigen werden Amtsmissbrauch, Amtsgeheimnisverletzung, Begünstigung und Vorteilsnahme vorgeworfen.

Whatsapp-Nachrichten vom Diensthandy

In der Anklageschrift vom 19. August wird J. vorgeworfen, er habe 2013 via Whatsapp von seinem Diensthandy aus die Bardame einer Kontaktbar im Langstrassenquartier vor einer Razzia wegen illegaler Prostitution gewarnt – «ohne jeglichen dienstlichen Grund zum Nachteil der Stadtpolizei Zürich».

Bemerkenswert: J. selbst war damals der Leiter jener mit 70 Beamten durchgeführten Durch­suchungsaktion.

Ausserdem soll J. in seiner fünf Monate währenden Unter­suchungshaft im Gefängnis Pfäffikon ZH gegenüber einem Besucher – einem pensionierten Polizeibeamten – geheime Informationen aus einem laufenden Verfahren im Dunstkreis selbiger Kontaktbar ausgeplaudert haben: «Wissentlich und willentlich», wie in der Anklageschrift formuliert ist.

Die Staatsanwaltschaft fordert für J. eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten sowie eine Busse von 5000 Franken.

Für J. gilt die Unschuldsvermutung.

* Name der Redaktion bekannt

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