Diese Protestaktion ging ins Geld. Ein Gewerbler aus einer Zürcher Rhein-Gemeinde parkierte sein Auto immer wieder auf dem Kirchenplatz, obwohl Fahren dort nur für Zubringerdienst gestattet und Parkieren untersagt ist. Zwischen Dezember 2020 und Juli 2022 bekam der Mann sechs Bussen, die er – wie auch drei weitere Parkbussen – nie bezahlte.
Das Statthalteramt Bülach stellte ihm schliesslich Strafbefehle zu. Der Unternehmer sollte insgesamt eine Busse von 1000 Franken und Gebühren von 550 Franken bezahlen. Da er die Strafbefehle nicht akzeptierte, musste er am Montagmorgen vor der Einzelrichterin am Bezirksgericht Bülach erscheinen, wie der «Zürcher Unterländer» berichtet.
Es geht ihm um Grundsatzfragen
Der Angeklagte erklärte im Gericht, dass es ihm nicht um die Bussen gehe, sondern um die Klärung von Grundsatzfragen. Er betonte, dass er sein Auto nicht auf dem Platz parkiert habe, sondern es lediglich als Materialdepot während eines Arbeitseinsatzes für sein Tourismusunternehmen genutzt habe. «Es gibt eine Verfügung der kantonalen Sicherheitsdirektion, die besagt, dass die Bewirtschaftung dieses Platzes erlaubt ist», sagte der Schweizer. Ausserdem habe er vor langen Jahren von einem Mitarbeiter der Gemeinde eine mündliche Bewilligung für die Nutzung des Platzes erhalten.
Weitere Gerichtsfälle
In der näheren Umgebung seien fast alle Parkmöglichkeiten aufgehoben worden, argumentierte der Gewerbler. «Wenn ich erst lange nach einem Parkplatz suchen muss, lässt sich mein lokales, touristisches Angebot nicht mehr gewinnbringend betreiben, und ich werde mich auf meine rentablen Angebote konzentrieren müssen.» Die Herumfahrerei wegen der Parkplatzsuche belaste ausserdem die Umwelt.
Das Gericht blieb hart. Zumindest was die Parkbussen anbelangte. «Sie dürfen zwar Fahrten auf den Platz zwecks Güterumschlag durchführen, aber eben nicht parkieren. Dafür bräuchte es eine zusätzliche Bewilligung», sagte die Richterin. «Solange die Gemeinde nichts anderes regelt, gilt das Parkverbot.» Weil der Mann über eine Zufahrtsberechtigung verfügt, reduzierte das Gericht die Busse auf 540 Franken. Hinzu kommen Gebühren von 1350 Franken. Ob der Gewerbler den Entscheid weiterzieht, ist nicht bekannt. (noo)