Die Polizeikontrolle interessierte ihn herzlich wenig: Ein Nordmazedonier (37) soll mit seinem getunten BMW X5 einfach umgedreht sein, als die Polizei ihn im Juni 2021 am Bahnhof Schlieren ZH kontrollieren wollte.
Diese Wendung brachte eine staatsanwaltschaftliche Untersuchung ins Rollen. Dabei behauptete der Sohn gegenüber der Polizei wiederholt, sein Vater (61) sei bei der fraglichen Polizeikontrolle am Steuer gesessen. Nur: Dieser hatte laut Untersuchung der Polizei gar nichts mit dem Fall zu tun.
Besonders absurd: Auch der Vater präsentierte der Polizei bei mehreren Einvernahmen diese falsche Version. Weshalb der Vater seinen Sohn deckte, ist unklar.
Polizist soll sich selbst vernommen haben
Dafür wurden der Nordmazedonier und sein Vater mit einem Haufen an Anklagen überschüttet, wie die «Limmattaler Zeitung» berichtet. So wurden sie unter anderem der Hinderung einer Amtshandlung, Irreführung und falschen Anschuldigung angeklagt.
Doch das Bezirksgericht Dietikon hielt die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft für überzogen. Der Richter liess Gnade walten: Es sei nicht eindeutig gewesen, dass es sich am Bahnhof Schlieren um eine Polizeikontrolle gehandelt habe. Die Strasse war wegen eines Unfalls gesperrt und das Handzeichen des Polizisten habe der Nordmazedonier deshalb wohl als Aufforderung zum Umdrehen verstanden. «Man sieht ein Haltesignal und fährt daraufhin rückwärts. Das ist alles, was passiert ist», argumentierte er gemäss «Limmattaler Zeitung».
Der Richter verwies auch darauf, dass der Polizist nach eigener Aussage keine Kontrolle geplant hatte. Zudem soll sich der Beamte selbst als Zeugen vernommen haben, was der Richter sehr eigentümlich fand. Dass der Nordmazedonier einer Kontrolle entfliehen wollte, sei unplausibel. Weil kein Delikt vorlag, sei es auch einerlei gewesen, wer denn nun am Steuer sass. In all diesen Anklagepunkten sprach der Richter Vater und Sohn frei.
Vater beschäftigte Landsmann illegal
Doch die Untersuchung dieses Falls brachte einige weitere Ungereimtheiten zutage, die der Richter dann doch noch verurteilte: Zum Beispiel der in Nordmazedonien getunte BMW, dessen aufgemotzter Auspuff nicht in der Schweiz genehmigt wurde – dafür erhielt der Sohn eine Geldbusse von 1000 Franken.
Ausserdem kam ans Licht, dass der Vater ohne die nötige Arbeitsbewilligung einen Landsmann als Maler auf einer Baustelle in Aarau beschäftigte. Dafür bot er diesem kostenlos eine Unterkunft an. Die «Förderung des rechtswidrigen Aufenthalts» ahndete das Bezirksgericht mit einer bedingten Geldstrafe von 2400 Franken und einer Busse von 300 Franken.
Ihre Verurteilung beziehungsweise ihren Freispruch haben die beiden Nordmazedonier selbst gar nicht im Gerichtssaal mitgekriegt. Sie waren zur Verhandlung nicht erschienen – nicht zum ersten Mal. Das Verfahren war schon einmal verschoben worden, weil sie nicht aufgetaucht waren. (dru)