Wer auf österreichischen Autobahnen rast, muss künftig mit richtig harten Strafen rechnen. Das hat am Mittwoch die österreichische Regierung beschlossen, wie die «Bild»-Zeitung berichtet.
Ab 1. März 2024 kann die österreichische Polizei einem Raser nämlich nicht mehr nur das Billett wegnehmen – auch das Auto kann einkassiert werden. Konkret: Wird ein Raser innerorts mit 60 km/h beziehungsweise ausserorts mit 70 km/h zu viel erwischt, wird das Auto sofort beschlagnahmt und der Fahrausweis eingezogen.
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Besonders hart: Diese Regeln gelten auch für Touristen. Innert 14 Tagen wird dann von der zuständigen Bezirksverwaltung entschieden, ob das Auto wieder an den Besitzer ausgehändigt oder dauerhaft eingezogen wird. Laut der «Bild» behalten die Behörden das Auto bei «extremen Überschreitungen oder Wiederholungstätern».
Als «extreme Überschreitung» gilt laut der Zeitung, wenn jemand innerorts mit 80 km/h oder ausserorts mit 90 km/h zu viel erwischt wird – in diesem Fall ist er sein Auto definitiv los. Wer also auf einem 100-km/h-Abschnitt auf der Autobahn mit 190 Kilometern pro Stunde erwischt wird, muss sein Fahrzeug für immer abgeben. Das gilt auch beim ersten Vergehen.
Als «Wiederholungstäter» gilt, wer inner- und ausserorts rast und in den vergangenen vier Jahren schon einmal erwischt wurde. Auch dann ist das Auto für immer weg.
Autos werden versteigert
Die konfiszierten Autos kommen anschliessend unter den Hammer und werden versteigert. Das Geld behält der Staat und die Kommune, die den Raser erwischt hat.
Vor einer Busse befreit der Auto-Hammer übrigens nicht. Wer inner- oder ausserorts bei extremer Raserei erwischt wird, ist nicht nur sein Auto los, sondern kassiert obendrein auch noch ein saftiges Knöllchen. Auch für Touristen gilt also: Sich in Österreich unbedingt ans Tempolimit halten! (zis)