Hausdurchsuchung in Lausanne
Mann (40) missbraucht Mädchen in Game – 40 Tage Haft

Ein 40-Jähriger machte sich der virtuellen Pornografie schuldig. Er hat in einem Game mit seinem Avatar ein Mädchen missbraucht. Dafür muss er nun hinter Gitter.
Publiziert: 15.08.2023 um 18:06 Uhr
|
Aktualisiert: 18.08.2023 um 14:41 Uhr
1/4
In einem Videospiel inszenierte ein 40-Jähriger sexuelle Handlungen mit einem Mädchen.
Foto: Raphael Brasileiro / Unsplash

Ein Mann (40) aus Lausanne wurde wegen virtueller Pornografie zu einer Haftstrafe von 40 Tagen verurteilt. Er soll in einem Videospiel seine sexuellen Fantasien ausgelebt haben, berichtet «24 heures». Mit solchen Lebenssimulationsspielen lassen sich etwa Häuser bauen und Familien gründen.

Laut dem Strafbefehl verkörperte der Mann darin eine virtuelle Figur und inszenierte sich damit bei sexuellen Handlungen mit einem Mädchen im Kinderzimmer im Spiel. Wann und wie oft er diese Situation durchspielte, ist nicht bekannt. Nach einer Hausdurchsuchung im April wurde er vernommen.

Mann gab die Tat zu

Wie er überführt wurde, geht nicht aus den Akten hervor, schreibt die Zeitung. Bei der Einvernahme gab er den Sachverhalt aber zu. Er versuchte, sich zu rechtfertigen, indem er erklärte, dass er Videospiele entdecken wolle, die «aussergewöhnlich» sind, heisst es weiter.

Der Mann aus Lausanne war der Justiz bereits bekannt. 2015 wurde er unter anderem wegen Beleidigung, Bedrohung und der Verbreitung von Pornografie an eine Person unter 16 Jahren zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht ordnete zudem eine begleitende psychiatrische Behandlung an.

40 Tage Haft

2018 wurden dem Mann zusätzlich Bewährungshilfe und Verhaltensregeln auferlegt. 2021 wurden die Massnahmen bis Oktober 2023 verlängert. Wegen der nun vorliegenden Straftat wolle man ihm keinen weiteren Aufschub gewähren, so das Urteil. Zudem werden die begleitenden Massnahmen fortgeführt.

Neben einer Haftstrafe von 40 Tagen muss der Mann auch die Verfahrenskosten in der Höhe von 712 Franken tragen. (bot)

Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.
Fehler gefunden? Jetzt melden