Die Staatsanwaltschaft verlangt für den Algerier eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten. Zudem soll eine Landesverweisung von sieben Jahren ausgesprochen werden. Dem 50-Jährigen wird Mittäterschaft und teilweise Gehilfenschaft vorgeworfen.
Neun weitere Beteiligte sind bereits rechtskräftig verurteilt beziehungsweise freigesprochen worden. Ein Verfahren ist noch hängig, wie eine Anfrage beim Zürcher Obergericht zeigt.
Der Vorfall in der mittlerweile geschlossenen Winterthurer Moschee ereignete sich schon 2016. Die beiden Opfer wurden verdächtigt, dem Journalisten Kurt Pelda Interna aus der Moschee zugespielt zu haben. Die Moschee stand damals unter Verdacht extremistische Ansichten zu verbreiten.
Beim besagten Vorfall bedrängten die Männer die Opfer und schlossen die Tür ab. Ein Opfer zwangen sie, eine Zehnernote in den Mund zu nehmen, vom anderen pressten sie den PIN-Code des Mobiltelefons heraus. Zudem bedrohten mehrere einen Mann mit dem Tod.
Das Verfahren gegen den elften Mann ist abgekürzt. Das Gericht muss über den von Staatsanwaltschaft und Verteidigung ausgehandelten Urteilsvorschlag befinden. Der Algerier soll wegen Freiheitsberaubung sowie Gehilfenschaft zu mehrfacher Nötigung und Gehilfenschaft zur Drohung verurteilt werden.
Die anderen Beteiligten wurden schon 2021 vom Obergericht und dem Jugendgericht abgeurteilt. Der 50-Jährige wurde erst in diesem Jahr aufgrund einer Ausschreibung verhaftet. Als Wohnadresse ist ein Ort in Frankreich angegeben. (SDA)