Hier werden die Demonstranten festgenommen
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Um diesen Einsatz geht es:Hier werden die Demonstranten festgenommen

Faustschläge und Gummischrot
Berner Justiz muss Polizei-Einsatz an Corona-Demo genauer prüfen

Die Staatsanwaltschaft muss sich genauer mit dem Vorgehen der Berner Polizei gegen einen Kritiker der Corona-Massnahmen im Oktober 2021 befassen. Das hat das bernische Obergericht entschieden.
Publiziert: 14.08.2023 um 08:57 Uhr
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Aktualisiert: 14.08.2023 um 09:49 Uhr
An der Corona-Demo vom 7. Oktober 2021 wurde ein Mann von der Polizei in Handschellen gelegt. Als er sich wehrte, schlugen die Beamten auf ihn ein.
Foto: Screenshot Twitter/Live1TV

Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren eingestellt. Dagegen wehrte sich der Demonstrant. Das Obergericht hiess seine Beschwerde nun gut. «Der Sachverhalt wurde nicht hinreichend abgeklärt», heisst es in dem im Internet publizierten Urteil, über das am Montag «Bund» und «Berner Zeitung» berichteten.

Nach der Corona-Demo vom 7. Oktober 2021 hatte ein Video im Internet für Aufsehen gesorgt. Darauf ist zu sehen, wie mehrere Polizisten einen auf dem Boden liegenden Mann in Handschellen legen wollen. Dieser fuchtelt mit den Armen und versucht, sich an die Polizisten zu klammern, die ihn gegen den Asphalt drücken.

Ein Polizist verpasst dem Mann mehrere Fausthiebe und zerrt ihn über den Boden. Die Szene spielte sich an einer Polizeisperre in der Nähe des Bundeshauses ab. Wer sich ihr näherte, wurde mit Gummischrot und Wasserwerfer zurückgedrängt.

Kein Widerstand

Ein weiteres Video zeigt, wie der Demonstrant gemächlichen Schrittes auf die Polizeisperre zugeht und dann zu Boden geführt wird. Dafür wurde er mit einer Busse wegen Hinderung einer Amtshandlung belegt.

Umstritten ist, ob das Verhalten der Polizei und die Schläge gegenüber dem Mann angemessen waren. Der Demonstrant verneint das, wie aus dem Urteil des Obergerichts hervorgeht. Er habe sich bloss zu schützen gesucht und keinen Widerstand geleistet.

Befragungen blieben aus

Das Obergericht kommt zum Schluss, dass es sich die Staatsanwaltschaft bei der Überprüfung des Vorfalls zu einfach gemacht habe. So habe sie sich einzig auf Videos im Netz und die Polizeirapporte gestützt. Hingegen habe sie weder den Demonstranten noch die anwesenden Polizisten befragt.

Das Obergericht hiess die Beschwerde des Demonstranten gut und wies die Staatsanwaltschaft an, das Strafverfahren im Sinn der Erwägungen fortzusetzen. Zur Frage, ob der Einsatz verhältnismässig war oder nicht, äusserte sich das Gericht nicht. (SDA)

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