Auf einen Blick
- Anklage: Zürcher (53) soll Killer im Internet auf seine Ex-Partnerin angesetzt haben
- Nun muss er sich vor dem Bezirksgericht Affoltern am Albis ZH verantworten
- Über 22'000 Franken habe er dem Auftragsmörder überwiesen, heisst es in der Anklage
Datum und Ablauf des Auftragsmords seien bereits geplant gewesen: Am 27. Januar 2023 hätte die zweifache Mutter Valerie M.* erschossen werden sollen. So steht es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Zürich.
Die entsprechenden Anweisungen soll Nathan P. *(53), der Ex-Freund von Valerie M., einem anonymen Auftragsmörder im Internet gegeben haben. Am Donnerstag muss er sich wegen versuchter Anstiftung zum Mord vor dem Bezirksgericht Affoltern am Albis ZH verantworten.
Blick liegen die Anklageschrift und mehrere Gerichtsurteile gegen Nathan P. vor. Sie dokumentieren einen jahrelangen Streit um Besuchsrecht und Unterhalt für die gemeinsamen Kinder des Paares. Und sie belegen, dass Nathan P. seiner Ex-Partnerin mehrfach Gewalt angetan hat.
«Ich war geschockt»
Valerie M. erzählt Blick: «Als ich von der Polizei erfuhr, dass mich jemand töten lassen wollte, war ich geschockt.»
Valerie M. und Nathan P. werden 2010 ein Paar. Ab 2011 leben sie zusammen. Als Valerie M. schwanger wird, sei es mit Nathan P. schwieriger geworden, erzählt sie. 2014 sei sie deshalb ausgezogen, habe aber wegen der Kinder weiterhin engen Kontakt mit Nathan P. gehalten.
2016 registriert die Polizei einen ersten Vorfall. Valerie M. erzählt: «Nathan sperrte mich und die Kinder, damals vier und ein Jahr alt, ins Kinderzimmer ein. Ich rief vom Balkon aus um Hilfe. Die Polizei hat uns schliesslich befreit.»
Streit um Besuchsrecht
Nathan P. wird verurteilt – wegen Freiheitsentzug. Valerie M. trennt sich von ihm. Sie hat seit Geburt der Kinder das alleinige Sorgerecht. Er darf die Kinder weiterhin regelmässig sehen.
Laut Gerichtsakten habe Nathan P. seine Ex-Freundin bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) angeschwärzt. Er wirft ihr vor, ihm sein Besuchsrecht zu verweigern. Wie der Bezirksrat Affoltern später feststellt, haben die Anschuldigungen aber weder Hand noch Fuss.
Im Dezember 2020 eskaliert es während eines Besuchs der Kinder bei Nathan P. In einem Urteil des Bezirksrats Affoltern steht, Nathan P. habe sich bei Valerie M. beschwert: Sie habe den Kindern tagsüber zu wenig «Auslauf» gelassen, weshalb sie nun nicht schlafen könnten, schrieb er ihr.
Nathan P. schlägt seine Ex
Daraufhin habe Valerie M. versucht, ihn anzurufen. Vergeblich. Sie sei zu ihm gefahren. «An der Haustür schlug er mich und stiess mich weg, sodass ich mit meinem Kind auf dem Arm zu Boden fiel», sagt M. nach dem Vorfall gegenüber der Polizei aus. Nathan P. wird erneut verurteilt, diesmal wegen Tätlichkeiten.
Im Juli 2021 loggt er sich schliesslich, laut Anklageschrift, auf einer Plattform im Darknet ein und verschickt folgende Anfrage: «Hi, würde eine Dienstleistung brauchen, um jemandem Respekt zu lehren. Absolut kein Töten involviert, aber ein Spitalbesuch.»
Ein unbekannter Nutzer habe geantwortet: «Das wird 2500 Dollar kosten.» Er müsse in Kryptowährungen bezahlen. Ein paar Monate später soll Nathan P. ein Kryptokonto eröffnet haben. Doch der Auftrag wurde nie ausgeführt.
«Erschiessen und wegfahren»
Am 19. Dezember 2022 habe er aus einem Urteil des Bezirksgerichts Affoltern erfahren, dass er für sein jüngeres Kind rückwirkend Unterhalt zahlen müsse: insgesamt 150'000 Franken.
Noch am selben Tag habe sich P. im Darknet informiert, wie man einen Auftragsmörder findet, schreibt die Staatsanwaltschaft in der Anklage. Knapp zwei Wochen später, am 3. Januar, soll er über die Website «Online Killers Market» einen Auftragsmörder für Valerie M. bestellt haben. Der Administrator der Website habe den Auftrag bestätigt. P. habe mit ihm Zeitpunkt und Bezahlung in Bitcoins vereinbart.
Der mutmassliche Auftragskiller soll Details zu Valerie M. verlangt haben. Laut Anklageschrift übermittelte Nathan P. ihm daraufhin ihr Foto, Name, Adresse und Modell ihres Autos.
22'000 Franken in Bitcoin
Bis zum 19. Januar 2023 soll P. insgesamt über 22'000 Franken in Bitcoins an die Website überwiesen haben, wie die Staatsanwaltschaft schreibt. Der Auftragsmord habe am 27. Januar stattfinden sollen.
Als P. zwei Tage später bemerkt habe, dass Valerie M. noch lebte, habe er noch ein Foto ihres Autos nachgereicht und gefragt, wann der Auftrag ausgeführt werde. Zehn Tage später habe er erneut nachgefragt, so die Anklage.
Nathan P. bestreitet die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, teilt sein Verteidiger Markus Oertle Blick mit. Für Nathan P. gilt die Unschuldsvermutung.
Verteidiger plädiert auf Freispruch
Wie die Behörden vom angeblichen Mordplan erfahren haben, ist unklar. Fakt ist: Am 16. Februar wird Nathan P. festgenommen. Valerie M. sagt: «Ich wusste, ihn reute das Geld für den Unterhalt. Aber ich hatte eher Angst um die Kinder, als um mich.»
Welche Strafe die Staatsanwaltschaft fordert, ist noch offen. Der Verteidiger plädiert auf Freispruch. Sein Mandant habe die genannten Delikte nicht begangen.
Der zweitägige Prozess beginnt am Donnerstagmorgen um 8.30 Uhr. Blick berichtet live aus dem Gerichtssaal.
*Namen geändert