Susi V.* (48) beschäftigte bisher die Luzerner Justiz: Das Kriminalgericht hatte die Mörderin von Meierskappel LU am 5. Januar zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt – wegen des Mordes an ihrer eigenen Mutter. «Ihr Vorgehen ist als besonders skrupellos zu werten», erklärte das Gericht damals.
Jetzt hat der ehemalige Chef eines berühmten Motorrad-Clubs einen neuen Vorwurf gegen Susi V. deponiert, der es in sich hat. Er wird bald vor dem Zürcher Staatsanwaltschaft als Zeuge aussagen. Blick verriet er bereits, was geschehen sein soll.
Auftrag für mehrere Morde
«Sie hat mir den Auftrag gegeben, ihren Liebhaber und einen Teil seiner Familie umzubringen», sagt Martin B.* (42). Passiert sei dies am 28. November 2019. Der Liebhaber, ein Mediziner aus dem Kanton Zürich, habe sich nicht von seiner Frau trennen wollen. «Sie wollte mich für ihren Rachefeldzug engagieren. Ich lehnte natürlich ab. Ich sagte zu ihr, dass sie das lassen soll. Solche Sachen funktionieren nur in Hollywood.»
Als Beweis zeigt der Mann abgespeicherte Routen auf Google Maps mit dem Auto vom 28. November 2019. Er sagt: «Sie holte mich bei mir zu Hause ab, dann fuhren wir zuerst an den Arbeitsort des Liebhabers, dann an seinen Wohnort, sowie an die Orte, wo ich weitere Familienmitglieder hätte töten sollen. Sie hatte genaue Vorstellungen, wo ich welche Person am einfachsten erwische.» Er habe Susi V. schon lange gekannt. Warum er gerade zum jetzigen Zeitpunkt mit den Informationen an die Justiz gelangt, verrät er nicht. Ebenfalls ist unklar, warum sich Susi V. mit dem Anliegen gerade an den Motorrad-Club-Mann wendete. Sein Vorwurf wiegt jedoch schwer.
Separate Verfahren
Die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft bestätigt auf Anfrage den Eingang der Anzeige und die Eröffnung eines Verfahrens gegen Susi V. Die Medienstelle schreibt: «Es wurde ein Verfahren wegen des Vorwurfs einer angeblichen versuchten Anstiftung zu einem Kapitalverbrechen eröffnet. Da die Anstiftung im Kanton Zürich vorgefallen sein soll, ist die Zürcher Staatsanwaltschaft zuständig.» Es gelte wie immer die Unschuldsvermutung bis zu einem rechtskräftigen Untersuchungsabschluss. Sowohl die Zürcher als auch die Luzerner Justiz teilen mit, dass der Mord von Meierskappel und die neue Untersuchung wegen Anstiftung zu einer Tötung separate Verfahren sind.
Berufung eingelegt
Der Prozess zum Mord von Meierskappel ist noch nicht abgeschlossen. Im Januar fiel zwar das erstinstanzliche Urteil, Susi V. hat aber Berufung angemeldet. Im Moment erstellt das Kriminalgericht die ausführliche Urteilsbegründung. Danach fällen Susi V. und ihr Anwalt die definitive Entscheidung, ob sie an das Kantonsgericht gelangen.
Die Tat hat das beschauliche Quartier in Meierskappel erschüttert. Susi V. attackierte im Frühling 2020 ihre Mutter in deren eigener Villa. Die Tochter drang durch ein offenes Fenster ein und griff gleich an. Sie schlug den Kopf des wehrlosen Opfers 17 Mal gegen eine Treppenstufe – und benutzte anschliessend ein Kissen, um sie zu ersticken. Danach flüchtete sie. Für diese Tat verurteilte das Gericht Susi V. wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe. Sie wurde kurz nach der Tat verhaftet und sitzt seither in Haft.
Zusätzlich zum Mord wurde Susi V. auch für versuchten Mord verurteilt. Denn drei Monate vor der Tötung hatte sie bereits einen Vergiftungsanschlag auf ihre Mutter ausgeführt, indem sie Frostschutzmittel in mitgebrachten Kaffee gab. Die Mutter überlebte nur, weil sie per Zufall kurz nach dem Treffen den Hausarzt besuchte.
Ein Erbe von sechs Millionen Franken
Wie die Staatsanwaltschaft in der Anklage geschrieben hatte, ist das Erbe der Mutter von Susi V. mindestens sechs Millionen Franken schwer. Doch Susi V. wird davon wohl keinen Rappen sehen: Ihre Mutter hatte sie bereits im Januar 2020 enterbt. Die Witwe weigerte sich auch, den ausschweifenden Lebensstil ihrer Tochter weiter zu finanzieren. Kurz vor dem Mord hatte Susi V. Schulden von weit über 100'000 Franken.
* Namen geändert