Alle Krokodilstränen vor dem Richter nützten nichts: Susi V.* (48) muss für den Mord an ihrer Mutter lebenslang hinter Gitter. «Ihr Vorgehen ist als besonders skrupellos zu werten», begründete das Luzerner Kriminalgericht am Montag in einer Medienmitteilung.
Die Tat hat das beschauliche Quartier in Meierskappel LU im Frühling 2020 erschüttert: Das Opfer, eine 81-jährige Witwe, wurde in ihrer eigenen Villa mit dem Kopf 17 Mal gegen eine Treppenstufe geschlagen – und dann auch noch mit einem Kissen erstickt und erwürgt. Schnell geriet die Tochter der gut betuchten Seniorin ins Visier der Ermittler.
Zwei Mordanschläge innert drei Monaten
Nebst dem Mord wurde Susi V. auch versuchter Mord vorgeworfen. Sie hatte einen Vergiftungsanschlag auf ihre Mutter geplant und ausgeführt, indem sie Ethylenglykol – ein Frostschutzmittel – in mitgebrachte Kaffeebecher gab. Die Mutter überlebte den ersten Anschlag jedoch. Nur Monate danach schlug die Tochter dann erneut zu.
Das Motiv von Susi V.: Die reiche Mutter hat ihr nach Jahren den Geldhahn zugedreht!
Für das Gericht besteht kein Zweifel, wer für den Giftanschlag und Mord verantwortlich ist, wie es in der Urteilsbegründung heisst: «Das Kriminalgericht gelangt zur Überzeugung, dass sich der Tötungsversuch und das vollendete Tötungsdelikt in den wesentlichen Punkten wie in der Anklageschrift beschrieben abgespielt haben.»
Auch die Komplizin wird verurteilt
Billiger davon kommt Barbara Z.* (48), Freundin der Mörderin und Komplizin. Sie hatte Susi V. zum Tatort gefahren und ihr bei der Beseitigung von Beweismitteln geholfen. Gegenüber Blick sagte Barbara Z., sie habe im Auto gewartet und nichts von den Mordplänen gewusst. «Susi kam in Socken, die Turnschuhe in der Hand. Sie war übersät mit Blutspritzern und sagte, dass ihre Mutter sie zum Fenster hinausgejagt hätte. Unterwegs hielten wir an, um Schuhe und blutige Kleider zu verbrennen.»
Das Gericht sprach die Freundin wegen Begünstigung schuldig und bestrafte sie mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten. Beide Beschuldigten haben Berufung gegen die Urteile eingelegt, wie das Kriminalgericht bekannt gibt.
* Namen bekannt
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