Obwohl sie gar nicht Auto fuhr
Zugerin verliert nach Bar-Besäufnis Führerausweis

Sie trank etwas zu viel in einer Zuger Bar, doch Auto gefahren ist sie nicht. Trotzdem nahm die Polizei einer Frau den Führerausweis weg. Jetzt landet der Fall vor Gericht.
Publiziert: 30.08.2022 um 15:18 Uhr
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Aktualisiert: 25.11.2022 um 10:23 Uhr
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Die Frau ging an einem Abend im Februar 2022 in einer Zuger Bar etwas trinken. (Symbolbild)
Foto: AFP

So schnell kann der Führerausweis weg sein – ohne überhaupt gefahren zu sein! Genau das ist einer Frau (43) passiert, die den Abend im Februar 2022 in einer Zuger Bar verbrachte. Sie trank Alkohol und schliesslich eskalierte die Situation, wie «Zentralplus» berichtet. Sie rastete aus, schrie herum und begann zu randalieren.

Die Betreiberinnen wussten nicht mehr weiter und riefen die Polizei. Doch auch die Einsatzkräfte schafften es nicht, die Frau zu beruhigen. Sie habe sich «renitent und hysterisch» verhalten, schrieben die Beamten später im Polizeibericht. Im Verlauf des Abends kam die Dame zuerst ins Zuger Kantonsspital. Dort wurde der Alkoholwert bestimmt. 1,57 Promille ergab der Test. Währenddessen soll die Frau Andeutungen gemacht haben, sich das Leben nehmen zu wollen. Darum wurde sie in eine psychiatrische Klinik eingeliefert.

Langsam beruhigte sich die 43-Jährige und konnte kurz darauf wieder nach Hause gehen. Zu der Zeit hatte sie schon keinen Führerausweis mehr. Denn: Die Polizei hatte den Einsatz dem Strassenverkehrsamt mitgeteilt. Dort wurde entschieden: Der Führerausweis muss entzogen werden. Der Vorfall habe gezeigt, dass man zweifeln muss, ob die Frau überhaupt ein Fahrzeug führen könne.

Frau beteuert, dass sie nicht alkoholkrank ist

Zu dem Zeitpunkt war die Dame nicht auffällig geworden. Das fand sie ungerecht und wehrt sich nun vor dem Zuger Verwaltungsgericht gegen den Führerausweis-Entzug. Selbstverständlich hätte sie an jenem Abend mit derartigem Alkoholpegel nicht mehr fahren dürfen, sagte sie vor Gericht, wie «Zentralplus» weiter berichtet. Das habe sie gewusst und wollte deswegen an dem Abend auch nicht mehr hinters Steuer. Und sie stellte klar: Alkoholkrank sei sie nicht.

Die Zweifel beim Strassenverkehrsamt bleiben trotzdem, der Führerausweis damit auch einkassiert. Im Leitfaden des Bundesamts für Strassen heisst es zwar, dass bei einer psychischen Störung die Fahreignung abgeklärt werden muss. Dies ist aber auch möglich, wenn die Person ein «sehr aggressives und/oder unkooperatives Verhalten» zeige. Egal, ob dies im Strassenverkehr passiert oder eben nicht.

Und genau das sei in dem Fall passiert. Zudem erklärt sich das Strassenverkehrsamt weiter, habe die Frau nach ihrer Entlassung Medikamente bekommen, um weitere Ausraster zu vermeiden. Und die Einnahme könne ja ihre Fahrfähigkeit beeinträchtigen. Wichtig in diesem Punkt: Die Dame soll süchtig nach Beruhigungsmitteln sein.

Führerausweis kann man schnell verlieren

Am Ende folgte das Verwaltungsgericht der Argumentation des Strassenverkehrsamtes. Die Frau bekommt ihren Führerausweis nicht zurück – vorerst. Sie muss zunächst bei einer Fahreignungsprüfung beweisen, dass sie am Strassenverkehr teilnehmen kann. Vielleicht geht es aber auch schneller. Das Gericht stellte in Aussicht, dass auch unter Umständen ein Bericht ihres Therapeuten ausreichen könnte.

Den Führerausweis verlieren, ohne dafür hinter dem Steuer zu sitzen, geht in der Schweiz schneller als man vielleicht denkt. Ein Sturz, Trunkenheit zu Fuss, eine Message, ein Paket, ja sogar ein anonymer Hinweis können genügen: Wer wegen Verdachts auf Alkohol- oder Drogenkonsum, auf psychische oder physische Gebrechen (Alter!) ohne Verkehrsteilnahme ins Visier gerät, landet schnell bei Ausgaben von Tausenden Franken für teure Fahrfähigkeitsprüfungen. (hei)

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