Vor zwei Jahren «zauberte» ein Schweizer (36) einen Schoggitaler zwischen den Beinen einer Fünfjährigen hervor. Nun stand er wegen sexuellen Übertritts vor Gericht. «Ich habe nicht viel studiert in diesem Moment», gestand der Beschuldigte vor dem Bezirksgericht in Arbon TG, wie das «St. Galler Tagblatt» berichtet.
Erwiesenermassen kam es zu einem Vorfall, doch es sei nie seine Intention gewesen, die sexuelle Integrität des Kindes zu verletzten, versicherte der Mann.
Zaubertrick zur Belohnung
Das Mädchen übernachtete im Oktober 2020 bei ihrem Kollegen in Arbon, heisst es im Bericht. Gemeinsam im Zimmer der beiden Kinder habe der Vater des Jungen geschlafen. Dieser habe in der Nacht ins Zimmer seiner Mutter gewechselt, danach sei der Mann alleine mit dem Mädchen gewesen. Später sei das Mädchen auf die Toilette gegangen, habe sich dabei aber in die Hose gemacht.
Der Vater habe den durchnässten Pyjama mit einem trockenen seines Sohnes auswechseln wollen, doch das Mädchen habe verneint. Dem Mann sei daraufhin die Idee gekommen, es mit einem Zaubertrick zu überzeugen: Er wollte einen grösseren Schoggitaler aus dem kleineren zaubern, den das Mädchen zuvor im Zimmer gefunden hatte. «Ich dachte, wenn ich sie mit einer Belohnung ablenke, zieht sie nachher bereitwillig den Pyjama an», sagte der Mann.
Er weiss, dass es ein Fehler war
Das Mädchen habe vor ihm niederknien müssen. Daraufhin habe der Beschuldigte zwischen ihren Beinen einen grossen Schoggitaler hervorgezaubert. Das Kind habe zuerst verweigert, die Schokolade zu nehmen, sie nachher aber gerne gegessen, heisst es im Artikel.
Eine Woche später habe das Mädchen bei seiner Grossmutter zu Hause ebenfalls Schokolade gegessen und ihr vom Vorfall erzählt. Die Oma habe ihre Tochter informiert, die dann den Mann angezeigt habe.
Ob er die Vulva des Mädchens, das unbekleidet vor ihm sass, an jenem Abend berührt habe oder nicht, konnte der Mann nicht klar sagen. Es sei jedenfalls nicht seine Absicht gewesen und er wisse heute, dass es keine gute Idee gewesen sei: «Ich habe nicht viel studiert in diesem Moment», gab er zu.
34'100 Franken Kosten für den sexuellen Übertritt
Die Richterin urteilte, dass der vorher unbestrafte Mann das Mädchen sexuell belästigt habe. Die Intention sei nicht falsch gewesen, jedoch hätte der Zaubertrick nicht zwischen den nackten Beinen des Mädchens stattfinden dürfen. «Das ist ein Ort, der, sozial gesehen, nicht adäquat ist», sagte die Richterin.
Sie verzichtete auf die von der Anklage geforderte siebenmonatige Freiheitsstrafe und auf die Verhängung eines lebenslangen Tätigkeitsverbotes mit Kindern. Es handle sich um eine Übertretung, für die das Gesetz lediglich Bussen vorsehe. Die sexuelle Integrität des Mädchens sei nicht verletzt worden, dafür hätte die Berührung intensiver sein müssen, erklärte sie.
Der Mann hatte die Wahl: 800 Franken Strafe oder acht Tage Freiheitsstrafe. Zusätzlich muss er noch 10'650 Franken Verhandlungs- und Untersuchungskosten sowie 22'650 Franken Anwaltskosten zahlen. (hei)