Ein Zürcher Paar hat seine Partnerschaft eintragen lassen wollen. Das Problem: Es waren ein Mann und eine Frau. Gemäss Verwaltungsgericht ist dies Hetero-Paaren aber nicht erlaubt - und dies ist trotzdem keine Diskriminierung.
Das Hetero-Paar im Alter von 51 und 47 Jahren hat zusammen drei Kinder und stellte im Januar 2021 den unüblichen Antrag, seine Partnerschaft eintragen zu lassen – wie es bis zur Inkraftsetzung der «Ehe für alle» ausschliesslich für gleichgeschlechtliche Paare vorgesehen war.
Das Zivilstandsamt der Stadt Zürich legte zunächst einen Termin fest, stornierte diesen aber wieder, als es merkte, dass es sich beim Paar nicht um zwei Menschen gleichen Geschlechts handelte.
Das Paar könne schliesslich auch einfach heiraten
Das Paar fühlte sich diskriminiert und rekurrierte beim Gemeindeamt und beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich. Dieses liess die beiden nun aber ebenfalls abblitzen, wie aus dem Urteil hervorgeht.
Das Hetero-Paar werde nicht diskriminiert, wenn es von der eingetragenen Partnerschaft ausgeschlossen werde. Schliesslich könne das Paar auch «normal» heiraten. Die Unterschiede zwischen «normaler» Ehe und eingetragener Partnerschaft seien nicht so gross, dass das Paar dadurch besonders betroffen sei.
Als Grund für ihren unüblichen Wunsch gab das Paar an, dass es eine Absicherung wolle wie eine Ehe, allerdings ohne zu heiraten. Ihrer Meinung nach würden Lebensgemeinschaften gegenüber verheirateten und eingetragenen Paaren benachteiligt. Statt eines Termines beim Zivilstandsamt erhält das Paar nun eine Rechnung von 2120 Franken für die Gerichtskosten. Das Urteil ist rechtskräftig.
Ob das Paar inzwischen «normal» geheiratet oder einen Konkubinatsvertrag abgeschlossen hat, geht aus dem Urteil nicht hervor. Eine eingetragene Partnerschaft gäbe es für die beiden ohnehin nicht mehr: Seit dem 1. Juli können Paare unabhängig von ihrem Geschlecht heiraten. Eingetragene Partnerschaften gibt es seitdem keine neuen mehr. (SDA)