Ein Fall von verhassten Nachbarn wie aus dem Bilderbuch: Ein Mann beschuldigte seinen Nachbarn unter anderem, sein Grundstück immer wieder zu verunreinigen, wie die «Luzerner Zeitung» berichtet. So habe der Geschädigte schon Bananenschalen auf seinem Vorplatz, einen Avocadostein an der Hauswand oder auch ein halbes Weggli auf seinem Rasen gefunden.
Mehr kuriose Nachbarschaftsstreitereien
Doch die Liste geht weiter. Ob Brokkolistrunk, Laub, abgenagte Tierknochen oder tote Vögel – beinahe alles ist dabei. Der Beschuldigte wies jedoch jegliche Schuld von sich. Tiere seien schuld an den Essensresten und den Knochen. Auch die toten Vögel seien nicht von ihm. Es könne halt schon einmal passieren, dass Vögel in eine Glaswand fliegen und dann herunterfallen, verteidigte sich der Beschuldigte vor dem Bezirksgericht Hochdorf.
Zudem soll der meterhohe Zaun, der die beiden Grundstücke der Nachbarn voneinander trennt und hinter dem die Essensreste gelandet sein sollen, theoretisch noch auf der Seite des Beschuldigten liegen. Und zwar um 20 Zentimeter. «Wenn überhaupt, dann habe ich die Dinge also noch auf meinem eigenen Grundstück platziert. Das kann man kindisch finden, aber strafbar ist es nicht.»
Kläger ist kein unbeschriebenes Blatt
Obwohl es dem Kläger ein Anliegen ist, seinem Nachbarn einen Denkzettel zu verpassen, erschien er selber nicht vor Gericht – trotz Ankündigung. «Jeden Monat ist etwas. Er ist nicht ganz richtig im Kopf», beteuerte der Beschuldigte. Denn der Kläger sei selbst nicht so unschuldig, wie es vielleicht auf den ersten Blick scheint.
So erzählte der Beschuldigte dem Gericht, dass der Kläger einen Baustellenscheinwerfer mit Bewegungsmelder so platziert habe, dass ihn jedes Mal ein helles Licht blende, wenn er sein Haus verlasse. Ausserdem soll er sein Auto mit Steinen beworfen und unerlaubterweise sein Haus gefilmt haben. Deshalb hatte der beschuldigte Nachbar den Kläger bereits wegen Verletzung der Privatsphäre angezeigt. «Seine Aufnahmen zeigen gar das Innere meines Hauses. Mal sieht man meine Freundin in Unterwäsche herumlaufen, mal spielende Kinder.»
Die beiden Nachbarn scheinen eine Routine zu haben. Vielleicht auch, weil der Kläger den Beschuldigten 2020 schon einmal vor Gericht gezogen hatte. Der Grund: Einmal soll der beschuldigte Nachbar den Kläger eines Morgens mit einem Gartenschlauch nassgespritzt und ihm am selben Tag zu einem späteren Zeitpunkt Wasser über den Rücken geleert haben. Das Urteil lautete damals gleich wie dieses Mal: Das Bezirksgericht sprach den Beschuldigten frei. Doch das lässt der Kläger nicht auf sich sitzen – er zieht das Ganze ans Kantonsgericht weiter. Dass der Beschuldigte mittlerweile nach Brasilien ausgewandert ist, scheint den Kläger dabei nicht zu stören. (mgf)