Sexuelle Belästigung, Drohungen und Sachbeschädigung – Anklageschrift fasst 13 Seiten
Wüster Nachbarschaftsstreit im Aargau landet vor Gericht

In Egliswil AG wütet schon länger ein Streit unter Nachbarn. Der Angeklagte soll an einer psychischen Erkrankung leiden. Nun entscheidet das Bezirksgericht Lenzburg.
Publiziert: 05.03.2024 um 18:02 Uhr
Blick auf die Gemeinde Egliswil.
Foto: Dietrich Michael Weidmann

Mehrfache Drohung, mehrfache Sachbeschädigung, Widerhandlung gegen das Waffengesetz, mehrfache Beschimpfung, mehrfache sexuelle Belästigung sowie mehrfache Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz – die Liste der Anklagepunkte scheint unendlich. In einer 13-seitigen Anklageschrift wird ein langer Nachbarschaftsstreit aus Egliswil dargelegt, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.

Der Angeklagte (56) soll es sich seit Jahren zum Lebensziel gemacht haben, das Paar nebenan zu schikanieren. Im Spätherbst 2022 spitzte sich die Lage zu: Er beleidigte die beiden unter anderem als Sauhunde und Kindsköpfe und drohte damit, ihr Haus anzuzünden. Mit einem Spalthammer beschädigte er die Frontscheiben ihrer Autos, zerstörte mit einer Elektrosäge ihren Rosenbogen oder klebte das Schlüsselloch mit Sekundenleim zu. Was alles nach einem schlechten Kinderscherz klingt, ist harte Realität für das Paar nebenan. 

Angeklagter erscheint gar nicht erst vor Gericht

Doch die Kläger haben keine Möglichkeit, den Beschuldigten zur Rede zu stellen, denn der Angeklagte erschien gar nicht erst zur Verhandlung. Seit seiner Verhaftung im November 2022 sitzt er im Gefängnis und weigert sich, an der Verhandlung teilzunehmen. Die Verhandlung fand aber trotzdem statt. 

Der Angeklagte leide schon seit über 20 Jahren an einer schwer ausgeprägten paranoiden Persönlichkeitsstörung. Er sei deshalb unter anderem auf Fachpersonal angewiesen, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. Eigentlicher Auslöser des Streites soll ein Wegrecht gewesen sein.

Die Nachbarin will davon aber nichts wissen. Er halte sich weder an Regeln noch an Gesetze, man könne sein Verhalten nicht nur auf seine Krankheit schieben. Auch das Gericht teilte ihre Ansichten und verurteilte den Angeklagten zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von elf Monaten. Zudem muss er eine unbedingte Geldstrafe, eine Busse und die Verfahrenskosten übernehmen – insgesamt wird ihm ein Betrag von 19'500 Franken zulasten gelegt. Ausserdem wurde eine stationäre therapeutische Massnahme verordnet. (mgf)

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