In der Schweiz leiden rund 3,5 Prozent der Bevölkerung an einer schweren Insektengiftallergie. Zu dieser Prozentzahl zählt auch ein Mann aus Bern, der im Quartier Kalchacker in Bremgarten wohnt. Seine Nachbarin hält seit 2019 in drei mobilen Bienenstöcken verschiedene Bienenvölker. Und der Allergiker hat Angst, um seine Gesundheit. Darum reichte er Beschwerde bei der Gemeinde ein und verlangte, dass die Bienen verschwinden, wie die «Berner Zeitung» berichtet.
Er habe seinen Alltag drastisch ändern müssen und auch andere Menschen, die zwischen den beiden Grundstücken durchlaufen, weil sich dort ein öffentlicher Weg befindet, würden sich durch die Insekten gestört fühlen.
Die Gemeinde forderte die Dame auf, die Bienenstöcke zu entfernen. Der Grund: Sie hatte keine Baubewilligung. Eine solche hätte sie aber beantragen müssen, wenn sie in einem Wohngebiet etwas aufstellen möchte. Ausserdem würden die Tiere die allgemeine Ordnung stören.
Diese Bienen sind besonders friedlich
Die Hobby-Imkerin wehrte sich aber dagegen und legte Beschwerde bei der Berner Baudirektion ein. Noch nie hätten ihre Bienen Mensch oder Umwelt belastet, erklärte sie in ihrer Beschwerde. Ausserdem seien die Löcher, aus denen die Bienen hinausfliegen, gegen ihr eigenes Haus gerichtet. Und überhaupt seien ihre Bienen alles anderes als aggressiv. Sie halte harmlose Buckfastbienen. Diese Züchtung sei dafür besonders friedlich.
Die Argumente der Hobby-Imkerin überzeugten. Die Baudirektion des Kantons Bern benötigte nicht einmal einen Besuch vor Ort oder weitere Beweise, um der Bienenhalterin recht zu geben. Zwar müsse ein Sicherheitsabstand von zehn Metern zu den Bienenstöcken gegeben sein, aber nur auf dieser Seite, wo die Öffnungen der Stöcke hinzeigen – also zum Haus der Halterin. Dies sei ebenfalls gegeben. Eine Hecke trenne zudem die Bienenstöcke vom öffentlichen Fussweg, der zwischen den beiden Grundstücken verläuft. In diesem Fall ist eine Baubewilligung also nicht nötig.
Statt einer Bienen-freien-Zone muss der Nachbar nun die Anwaltskosten der Hobby-Imkerin sowie die Verfahrenskosten von 5200 Franken bezahlen. (mgf)