Seit 2017 beschäftigt der Streit zwischen zwei Brüdern bereits die Luzerner Justiz. Begonnen hatte alles an einem Maiabend in einem schönen Wohnquartier in einer Luzerner Agglomerationsgemeinde, wie die «Luzerner Zeitung» schreibt.
Zwischen den beiden Brüdern, die auch Nachbarn sind, gab es immer wieder wörtliche Fehden. Wie einer der Brüder gegenüber dem Richter erzählt, würden seine Frau — die Klägerin in diesem Fall— und er immer wieder verbal attackiert und auch schikaniert werden.
Deshalb zogen sie den anderen Bruder bereits wegen Tätlichkeiten und Drohungen vor Gericht. Dieser wurde zu einer Geldstrafe sowie zu einer Busse verurteilt. Doch der Beschuldigte liess das nicht auf sich sitzen und zog das Urteil weiter.
Schlammschlacht unter Brüdern
Nun muss sich das Kantonsgericht Luzern um die verwandten Streithähne kümmern. Konkret geht es um den Vorfall, der sich im Mai 2017 ereignet hatte. Die Klägerin sah, wie der Beschuldigte ihre Zufahrtsstrasse mit Dreck verschmutzte. Anschliessend soll er den Gartenschlauch genommen und die Zufahrt zusätzlich bewässert haben.
Eine schlammige Pampe entstand. Die Frau rannte hinaus und wollte den Gartenschlauch zurück in den Garten des Beschuldigten legen. Ein Hin und Her entstand, es kam zur Rangelei, beide landeten im Dreck.
Verschwörung der Luzerner Justiz
Doch damit nicht genug. Der Beschuldigte soll daraufhin nach einem Stein gegriffen und gedroht haben, ihn zu werfen. Genau in diesem Moment kam der Bruder und Ehemann der Klägerin auf die Strasse. Der beschuldigte Bruder soll den Stein daraufhin fallengelassen und stattdessen nach einer Eisenstange gegriffen haben. Um die Situation zu beenden, nahm die Klägerin den Gartenschlauch und spritzte den drohenden Bruder nass, wie die «Luzerner Zeitung» schreibt.
So zumindest lautete die Version der klagenden Partei. Alles nur Lügen, wie der Beschuldigte die Geschehnisse abtut. Auch sein Verteidiger sprach während seines Plädoyers von einer Verschwörung der Luzerner Justiz gegen seinen Mandanten. «Die Vorwürfe können nicht bewiesen werden, ich fordere einen Freispruch.»
20'000 Franken Entschädigung gefordert
Denn auch die Beweise — darunter Fotos eins dritten Nachbarn — sollen manipuliert worden sein. Zudem sei die Eisenstange nicht von den weiteren Nachbarn bestätigt worden, es handle sich also nur um eine «ausgefeilte Dramatisierung, eine Ausschmückung» der Geschichte, so der Verteidiger weiter.
Man wolle seinem Mandanten etwas unterschieben. «Jeder Termin war belastend für ihn, die Luzerner Justiz hat sich gegen ihn verschworen. Er soll zum Aggressor gestempelt werden.» Darum forderte der Verteidiger auch 20'000 Franken Entschädigung. Ob dies das Kantonsgericht Luzern ebenfalls so sieht, erfahren die Parteien schriftlich. (mgf)