Die Corona-Pandemie traf unter anderem die Gastronomie hart. Betreiber mussten ihre Lokale schliessen, viele waren auf Kredite angewiesen.
Ein Luzerner Gastronom übertrieb es dann aber mit den Krediten. Er beantragte ab März 2020 gleich deren sieben. Zwei wurden abgelehnt, mit fünf war er erfolgreich. Bei den Zahlen zum Umsatz, die er auf dem Formular angab, spricht das Gericht aber von Fantasiezahlen, wie die «Luzerner Zeitung» schreibt. Zudem soll der 53-jährigen Italiener, der in der Schweiz geboren und aufgewachsen ist, zu viele Mitarbeitende angegeben haben. So bekam er über drei Monate rund 250'000 Franken. Das Geld soll er dann nicht für Liquiditätsengpässe, sondern für private Dinge verwendet haben.
Kein Einkommen und Privatkonkurs
Der Staatsanwalt sprach darum bei der Verhandlung vor dem Luzerner Kriminalgericht vom «grössten Covid-19-Kreditbetrug im Kanton Luzern». Er fordert 3 Jahre und 6 Monate Haft und einen Landesverweis von 7 Jahren.
Der beschuldigte Familienvater meint zu den Vorwürfen, dass er bei den Angestellten für seine Projekte falsch kalkuliert habe und von einem zu erwartenden Umsatz ausgegangen sei. «Ich ging davon aus, das sei richtig so.»
Rund 180'000 Franken werden zurückgefordert. Doch der Beschuldigte hat kein Einkommen – und er hat Privatkonkurs gemacht. Bislang konnte er kein Geld zurückbezahlen. Sein Verteidiger fordert derweil einen vollständigen Freispruch, womit auch der Landesverweis kein Thema mehr wäre. Zudem hielt er im Plädoyer fest, dass seinem Mandanten schlicht das Unrechtsbewusstsein gefehlt habe. Arglist sei nicht mit im Spiel gewesen. Das Urteil erhalten die Parteien schriftlich. (dmo)