Auf einen Blick
- Walliser Staatsanwaltschaft erlaubt Hupen vor Zvonko Keps Haus
- Kep sieht Hupkonzert als Schikane und vermutet Fremdenfeindlichkeit
- Staatsanwalt: Fünf- bis achtmal täglich Hupen ist keine mutwillige Lärmbelästigung
Es ist ein herber Rückschlag für Zvonko Kep aus Hohtenn im Wallis. Die Walliser Staatsanwaltschaft ist der Meinung, dass vor seinem Haus durchaus gehupt werden darf. Zvonko Kep muss es hinnehmen, dass seine Nachbarn beim Vorbeifahren an seinem Haus regelmässig auf die Hupe drücken.
Eine Anzeige, die Kep gegen eine seiner Nachbarinnen eingereicht hat, wird von der Staatsanwaltschaft nicht weiterverfolgt. «Das ist unglaublich frustrierend», sagt Kep in seinem Wohnzimmer zu Blick.
Ein unschönes Konzert
Das Problem: Keps Wohnung liegt an einer schmalen, steilen und unübersichtlichen Gasse. Durch diese müssen andere Dorfbewohner mit ihren Autos fahren, wenn sie zu ihren Häusern wollen.
Fahren die Nachbarn am Haus von Kep und seiner Partnerin vorbei, wird auf die Hupe gedrückt. «Aus Sicherheitsgründen», sagen die hupenden Nachbarn. Da die Gasse unübersichtlich ist und oft von Mountainbikern befahren wird, müsse eben gehupt werden, um Unfälle zu vermeiden, lautet die Argumentation.
Kep aber sieht in dem Hupkonzert Schikane. «Man will uns schlicht aus dem Dorf vertreiben», sagte er im vergangenen Jahr. «Die wollen mich weghupen!» Über den Grund kann der gelernte Stuckateur nur mutmassen. «Vielleicht will man einfach keine Fremden im Dorf.» Kep und seine Partnerin stammen aus Deutschland.
Es darf gehupt werden
Die ständige Lärmbelästigung wollte Kep nicht hinnehmen, er reichte deshalb eine Anzeige gegen mehrere seiner Nachbarn ein. Eine dieser Anzeigen hat die Staatsanwaltschaft nun behandelt und abgewiesen. Der zuständige Staatsanwalt kommt zum Schluss, dass an der fraglichen Stelle «Hupen durchaus erlaubt ist, um den entgegenkommenden Verkehr zu warnen».
Wenn fünf- bis achtmal am Tag gehupt werde, könne dies auch nicht als eine mutwillige Lärmbelästigung bezeichnet werden.
Zvonko Kep kann den Entscheid nicht nachvollziehen. «Man muss ohnehin so langsam durch die Gasse fahren, dass das Hupen unnötig ist», sagt er. Nach dem Entscheid der Staatsanwaltschaft befürchtet er nun das Schlimmste. «Das ist eine Einladung, erst recht zu hupen und uns richtig zu terrorisieren», sagt er.
Der 63-Jährige hofft aber weiter auf eine Lösung und gibt sich weiterhin kämpferisch. Auch wenn er den aktuellen Entscheid aus Kostengründen nicht weiterziehen will und kann, werde er auch in Zukunft gegen die Huper vorgehen. «Im Notfall werde ich weitere Anzeigen machen», verspricht Kep.