Auf einen Blick
- Nachbarschaftsstreit wegen Birken am Zürichseeufer eskaliert
- Nachbarin klagte über Schatten der Begrünung
- Bundesgericht fordert erneute Prüfung des Falls
Die lieben Nachbarn: von flüchtigen Begrüssungen auf dem Gang, Freundschaften bis hin zu Nachbarschaftskrieg. Es gibt alles. Das mussten auch die Besitzer einer Villa am Schwyzer Zürichseeufer erfahren. Ihre Nachbarin zog sie über zehn Jahre hinweg bis ans Bundesgericht – wegen Birken.
In einer Villengegend, wo prächtige Birken bis zu 12 Meter in den Himmel ragen und Hecken Grundstücke diskret voneinander trennen, brodelt es. Das berichtet die «Zürichsee-Zeitung». Die Villenbesitzer mit Seezugang haben 34 Birken auf ihrem Grundstück. Das Problem: Eine Nachbarin stört sich am Schatten der Bäume. Auch versperren Sie ihr die Aussicht auf den Zürichsee. Hecke und Bäume sollen gestutzt werden. Der Nachbarschaftskrieg ist schnell in vollem Gange.
«Eine reine Schikane»
2014 zog die Nachbarin erstmals vor Gericht. Das Urteil gab ihr zum Teil recht: Die Villenbesitzer mussten ihre Hecke stutzen, nicht aber die Birken. Zum Urteil kam das Bezirksgericht durch eine Analyse eines Gutachters, der die Gewächse vermass. Doch damit gab sich die Nachbarin nicht zufrieden.
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Weiter ging der Streit am Kantonsgericht. Ihre Forderung: Auch die Birken sollten so weit zurückgeschnitten werden, bis sie mehr Licht und ihren ersehnten Blick auf den Zürichsee erhält. Das Gericht beauftrage einen weiteren Gutachter. Der exakte Schattenwurf der Hecke und der 34 Birken wurde analysiert. Die Nachbarin bezeichnete die Birkengruppe als eine «eine reine Schikane». Die Villenbesitzer bestritten dies: Wie sie ihren Garten bepflanzen, sei ihre Sache und sie bräuchten nichts zu beweisen.
Erfolg vor dem Bundesgericht
Das Urteil war nicht erquickend für die Nachbarin. Das Kantonsgericht wies ihre Beschwerde in den Hauptpunkten ab. Grund: Auch wenn es nicht die gleiche Aussicht wie Anfang der 90er-Jahre, als die Frau das Grundstück kaufte, ist, besteht immer noch eine «erhebliche Aussicht» auf den Zürichsee. Für die anderen Nachbarn dienen die Birken und die Hecke als Sichtschutz. Neu soll sie tief in die Tasche greifen – den Löwenanteil der 30'000 Franken Verfahrenskosten. Der Schock war gross.
Aus diesem Grund beschäftigte sich das höchste juristische Gremium der Schweiz mit dem Fall. Das Bundesgericht bemängelte, dass die Forderungen der Nachbarin nach mehr Sonne und Aussicht zu wenig berücksichtigt worden seien. Es verteilt eine Rüge an das Kantonsgericht. Nun muss sich das Kantonsgericht erneut mit dem Fall auseinandersetzen. Der zehnjährige Streit geht weiter.