Auf einen Blick
- Nachbarschaftsstreitigkeiten in der Schweiz eskalieren regelmässig
- Streitigkeiten reichen von Pfefferspray-Angriffen bis zu Mückenplagen
- Ein Nachbarschaftsstreit dauert seit 33 Jahren
Sie werfen mit Weggli, entblössen intime Körperteile und errichten Grenzanlagen mit Pufferzonen. In der Schweiz eskalieren Streits unter Nachbarn regelmässig. In Roggwil BE brach zwischen den Anwohnern René Duppenthaler (70) und Marvin V.* (75) ein regelrechter Krieg aus. Seit 33 Jahren decken sich die Nachbarn mit Anzeigen ein, schwärzen einander bei der Gemeinde an und grenzen ihre Grundstücke mit Stacheldrahtzaun und Holzwänden voneinander ab.
Doch der krasse Fall aus dem Kanton Bern ist nicht die einzige Nachbarschaftsfehde, die völlig aus dem Ruder lief. Hier eine Übersicht der irrsten Fälle.
Nackter Po und Pfefferspray
Zwei der fünf Familien, die im Walliser Weiler «Unner Moos» leben, haben richtig Zoff miteinander. Seit 20 Jahren eskaliert es immer wieder. Die Nachbarn Müller und P.* beleidigen und bedrohen sich gegenseitig. Die beiden kann man getrost als Erzfeinde bezeichnen.
2019 entblösste P. laut Müller seinen blossen Hintern vor seinem Nachbarn. Zwei Jahre später soll Müller P.s Schwiegersohn Hermann (35) mit Pfefferspray attackiert haben. Dies rief wiederum P. auf den Plan. Um seinem Schwiegersohn Schützenhilfe zu leisten, versuchte P. Markus Müller den Pfefferspray wegzunehmen. Daraufhin brach eine Rangelei zwischen den Streithähnen aus. Es ist nicht mehr klar auszumachen, was hinter der jahrelangen Fehde steckt. «Es gibt Dutzende Vorkommnisse, die zu dieser Situation geführt haben», sagte einer der Streithähne zu Blick.
Von Hundegebell bis Efeu
Es begann mit einem Kläffen. 2015 zieht Familie Meier* in ein Haus am Zürichsee. Am Anfang scheint alles friedlich. Doch die Nachbarn haben mehrere Hunde. Das Bellen der Vierbeiner plagt die Neuzuzügler derart, dass sie reklamieren. Als sich die Situation nicht bessert, tauschen die beiden Parteien Briefe aus. Der Ton wird immer rauer. Lange geht es nicht mehr nur um die Hunde – Themen wie zu langer Efeu rücken ins Zentrum des Streits. Die Familien ziehen vor Gericht. Später spitzte sich der Streit weiter zu, da Herr Meier über Linkedin den Chef seines Kontrahenten kontaktiert. «Ich möchte Sie über ein Reputationsrisiko informieren, das Sie in der Schweiz erleiden könnten», schreibt Meier. «Ihr Mitarbeiter, Herr Disler*, fährt mit Ihrem Firmenwagen auf respektlose Weise.» Wenig später wird Disler entlassen. Erneut landet der Fall vor Gericht.
Avocadosteine, Weggli und Bananenschale
Dieser Nachbarschaftsstreit ist genauso kurios wie amüsant. Die Hauptrollen spielen: eine Bananenschale, ein Weggli und zwei verhasste Nachbarn. Ein Mann beschuldigte seinen Widersacher, sein Grundstück immer wieder zu verunreinigen. So habe der Geschädigte schon Bananenschalen auf seinem Vorplatz, einen Avocadostein an der Hauswand, ein halbes Weggli oder Tierknochen auf dem Rasen gefunden.
Der Fall landete vor dem Luzerner Kantonsgericht. Der Beschuldigte wies jegliche Schuld von sich. Tiere seien schuld an den Essensresten, nicht er selbst. Mittlerweile wanderte der Kläger nach Brasilien aus.
Mückenplage auf Dachterrasse
Seit 23 Jahren befindet sich auf einer Schwyzer Dachterrasse ein grosser Teich. Dieser lockt Mücken an. Die Nachbarn der betroffenen Wohnung zogen mit dem Vorwurf vor Gericht, der Teich würde eine regelrechte Mückeninvasion verursachen. Der Fall landete vor dem Schwyzer Kantonsgericht. Die Beschwerdeführer wollten erwirken, dass der Teich entfernt wird. Der Richter lehnte die Beschwerde ab. Im Oktober 2023 verlangte das Bundesgericht in einem Urteil, dass das Gericht den Fall erneut überprüft.
Streit um Birken
Ein Nachbarschaftsstreit beschäftigt das Schwyzer Zürichseeufer. Streitpunkt: Birken. Seit zehn Jahren zieht eine Frau gegen ihre Nachbarn immer wieder vor Gericht. 34 Birken würden ihr die Aussicht versperren sowie hohen Schatten werfen. Somit hätte sie viel weniger Sonne als zum Zeitpunkt, als sie das Grundstück erworben hat. Das Kantonsgericht entschied, dass die Argumente der Frau nicht ausreichen. Die Beschwerde wurde in den Hauptpunkten abgewiesen.
Nun zog die Frau vor Bundesgericht. Dieses bemängelte, dass die Forderungen der Nachbarin nach mehr Sonne und Aussicht zu wenig berücksichtigt worden seien. Es verteilt eine Rüge an das Kantonsgericht. Nun muss sich dieses erneut mit dem Fall auseinandersetzen. Der zehnjährige Streit geht in die nächste Runde.
* Name geändert
Mit Agenturmaterial