Auf einen Blick
- Neue strenge Laserregeln seit 1. Juni 2024
- Kontrollen fehlen, obwohl Verletzungsgefahr besteht
- Kanton Wallis beginnt Kontrollen erst ab 2025
- Hohe Ausbildungskosten belasten seriöse Studios
Ein Druck auf den Auslöser, und der aufgeblasene Latexhandschuh platzt sofort. In ihrem Kosmetikstudio in Visp VS senkt Natascha Ehrler (48) die Laserpistole. Sie sagt: «Da sieht man, welche Power so ein Laser hat.» Mit dem Laser, mit dem Ehrler gerade den Handschuh zerschossen hat, werden normalerweise Haare dauerhaft von Körpern entfernt. «Weil das Gerät so viel Kraft hat, geht Sicherheit über alles», sagt Ehrler.
Wird nicht sachgemäss mit dem Laser hantiert, drohen Verletzungen. «Es kann Verbrennungen geben, im schlimmsten Fall kann man sogar blind werden, wenn der Laser die Augen trifft», erklärt die Expertin. «Strenge Regeln sind deshalb wichtig und richtig.»
Es folgt jedoch ein grosses Aber. «Die besten Vorschriften nützen nichts, wenn niemand da ist, der kontrolliert», sagt die Kosmetikerin. «In mein Studio zumindest hat sich noch nie ein Kontrolleur wegen der Laser verirrt.» Tatsächlich wird zumindest im Moment im Wallis nicht kontrolliert, wie der Kanton auf Anfrage von Blick erklärt.
Neue Regeln
Das erstaunt. Denn seit dem 1. Juni 2024 gelten seitens des Bundesamtes für Gesundheit BAG neue, strengere Regeln für alle, die einen Laser im kosmetischen Bereich einsetzen – sei es zur Enthaarung oder zum Entfernen von Tattoos. Davor reichte eine kurze Schulung von ein bis zwei Tagen. Jede Person, die einen Laser anfasst, muss nun aber über einen Sachkundenachweis verfügen. «Wirklich alle», betont Ehrler. Es reicht nicht, wenn eine Person pro Studio die nötige Ausbildung hat und die anderen Angestellten sozusagen beaufsichtigt.
Zwar gab es auch schon früher Vorschriften bezüglich des Einsatzes von Lasern, doch die neuen Regeln sind viel strenger. Heisst: Für jede Art von Laser braucht es eine eigene Ausbildung. Wer zum Beispiel Haare entfernen darf, hat noch lange nicht das Recht, auch Tattoos wegzulasern.
Das BAG betreibt eine Homepage, auf der sämtliche Personen gelistet sind, die über einen Sachkundenachweis für den einen oder anderen Laser verfügen. Stand heute umfasst die Liste der Personen, die Haare mit einem Laser entfernen dürfen, rund 1700 Einträge. «Gemessen an der Zahl der Studios und der Personen, die Laserhaarentfernungen machen, sind das viel zu wenig», sagt Ehrler. Bedeutet: Vielerorts werde gelasert, ohne die nötige Ausbildung, so der Vorwurf.
Eine grosse Dunkelkammer
Tatsächlich hat das Bundesamt für Gesundheit keine Ahnung, wie viele Menschen in der Schweiz über einen Sachkundenachweis verfügen müssten. «Wir haben keine Zahlen dazu», teilt das BAG auf Anfrage von Blick mit. Heisst: Man kann nicht sagen, viele Personen derzeit ohne einen Sachkundenachweis Haarentfernungen durchführen.
Für die Kontrollen selbst sind ohnehin die Kantone zuständig. Wann diese im Wallis beginnen, ist noch unklar. «Der Kanton arbeitet derzeit an der Einführung von Kontrollen, die im Jahr 2025 beginnen sollen. Die Kontrollen werden stichprobenartig durchgeführt und in der Regel nicht angekündigt werden», erklärt das Walliser Gesundheitsdepartement.
Für Natascha Ehrler ist das keine zufriedenstellende Antwort. Sie sagt: «Wenn nicht flächendeckend kontrolliert wird, ist das eine Sauerei gegenüber den ehrlichen Studios.» Vor allem, weil der Wettbewerb verzerrt werde.
Teure Sache
Grund dafür sind die Kosten, die die neuen Kurse mit sich bringen. Ein Modul dauert bis zu elf Tage. Natascha Ehrler hat bis jetzt rund 20'000 Franken investiert. Will sie die noch fehlenden Sachkundenachweise machen, fallen nochmals rund 10'000 Franken an. «Vor allem der Verdienstausfall während der Kurstage schenkt richtig ein», sagt sie. Es werde Jahre dauern, bis sie diese Kosten wieder reingeholt habe. «Erst recht, wenn man bedenkt, dass meine Angestellten die Ausbildungen auch machen müssen.»
Die Kosmetikerin fordert daher, dass richtig kontrolliert wird, nicht nur stichprobenartig. «Die seriösen Studios geben viel Geld für die Sicherheit der Kunden aus, da darf man erwarten, dass man nicht von schwarzen Schafen konkurrenziert wird.»
Diese hätten es nämlich ziemlich leicht. «Jeder, der will, kann einen Laser kaufen und einsetzen, die Händler fragen nicht danach, ob man für den Einsatz qualifiziert ist.» Das bestätigt das BAG. Nur der Einsatz der Laser sei reglementiert, nicht aber der Verkauf. «Für die Behörden ist es also sehr schwer, überhaupt zu wissen, wo überall gelasert wird», sagt die Kosmetikerin. Tatsächlich schreibt der Kanton Wallis dazu: «Zurzeit sind wir dabei, die verschiedenen Anbieter zu erfassen und eine Datenbank zu erstellen.»
Für die Kosmetikerin alles andere als eine befriedigende Situation. «Wer Regeln aufstellt, muss auch schauen, dass diese kontrolliert werden. Ansonsten fühlt man sich als seriöses Studio verarscht.»
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