In der Nacht nicht ohne Aufsichtsperson
In Visp gibt es für unter 16-Jährige eine Ausgangssperre

Nicht überall in der Schweiz dürfen sich Minderjährige abends frei auf den Strassen bewegen. So zum Beispiel in Studen und in Visp. Während die Bewohnerinnen und Bewohner mehrheitlich zufrieden sind, sehen andere das Vorgehen kritisch.
Publiziert: 04.07.2024 um 10:25 Uhr
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Die Berner Gemeinde Studen sorgte mit ihrer Ausgangssperre für unter 14-Jährige ab 22 Uhr für Aufsehen.
Foto: Philippe Rossier
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Fabienne MaagPraktikantin News

Die Berner Gemeinde Studen sorgte für viel Trubel, als sie Mitte Juni eine Ausgangssperre für unter 14-Jährige einführte. Die Kinder müssen ab dem 1. Juli 2024 zwischen 22 Uhr und 6 Uhr zu Hause sein, sofern sie sich nicht in Begleitung von ihren Eltern oder einer anderen aufsichtsberechtigten Person befinden. 

Ausgenommen ist nur der Heimweg von einer für Kinder zugelassenen Veranstaltung. Die neue Regelung wurde im Ortspolizeireglement aufgenommen. Der neu beschlossene Antrag sorgte für sehr viel Gesprächsstoff.

Visp kennt Regelung schon seit 2009

Dabei ist die Berner Gemeinde gar nicht die Erste, die ein solches Verbot einführt. Wie der «Walliser Bote» schreibt, kennt auch die Gemeinde Visp im Kanton Wallis eine ähnliche Regelung — und das schon seit 2009.

Im dortigen Polizeireglement heisst es, dass Jugendliche unter 16 Jahren nach 23 Uhr nicht mehr alleine auf die Strasse dürfen. Nur mit einem «erwachsenen Verantwortlichen» dürfen sie sich noch in öffentlichen Räumen aufhalten. 

Um die Regelung durchzusetzen, setzt die Gemeinde die örtliche Polizei ein. «Wir stellen in Visp kaum Probleme bei dieser Thematik fest», erklärt der zuständige Gemeinderat Michael Kreuzer dem «Walliser Boten». Die Verordnung werde aber ohnehin von selbst von den Eltern eingehalten. «Es ist sicherlich selbsterklärend, dass sich Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren zu später Stunde grundsätzlich nicht mehr alleine auf der Strasse aufhalten sollten.»

Meinungen driften auseinander

Laut Kreuzer müsse die Polizei nur sehr selten aktiv werden. Bei einer Übertretung werden die Jugendlichen sensibilisiert oder die Eltern informiert. Bussen seien laut dem «Walliser Boten» in den letzten fünf Jahren keine verhängt worden. «Bussen zu verteilen, ist sicher nicht die Absicht dieses Artikels», sagt Kreuzer.

Die Meinungen zu dieser Regelung driftet unter Experten stark auseinander: Viele Juristinnen und Juristen sehen die persönliche Freiheit eingeschränkt. So zum Beispiel der Jurist und ehemalige Berner FDP-Politiker Adrian Haas (63), wie er auf X schreibt. 

Der Gemeindeschreiber der Gemeinde Naters VS, Bruno Escher, ist ähnlicher Meinung. Seines Erachtens sei es nicht die Aufgabe der Gemeinde, in die erzieherischen Massnahmen der Eltern einzugreifen.

Die Bewohnerinnen und Bewohner der Berner Gemeinde Studen hingegen sind mit der Regelung mehr als zufrieden, wie Umfragen zeigen. 


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