In der Gemeinde Studen im Berner Seeland können Kinder unter 14 Jahren künftig nur noch davon träumen, sich nach 22 Uhr alleine oder mit Freunden an öffentlichen Plätzen aufzuhalten. Der Grund dafür sind die neuen Ausgangsregeln: Laut dem aktualisierten Ortspolizeireglement dürfen sich Kinder unter 14 Jahren zwischen 22 und 6 Uhr nur noch in Begleitung ihrer Eltern oder einer anderen aufsichtsberechtigten Person im öffentlichen Raum aufhalten. Ausgenommen ist der Heimweg von einer für Kinder zugelassenen Veranstaltung.
Das hat die Gemeindeversammlung am Montagabend mit grossem Mehr beschlossen. Ein Teilnehmer stellte den Antrag, die Bestimmung ersatzlos zu streichen. Das lehnten die anwesenden Stimmberechtigten mit 100 zu 2 Stimmen ab.
Von den 18'869 abgegebenen Stimmen der Blick-Leser und -Leserinnen befürworten 58 Prozent die Regel und wünschen sich, dass sie überall gilt. 32 Prozent sind der Ansicht, dass die Eltern dafür verantwortlich sein sollten und nicht die Gemeinde. 9 Prozent betrachten die Regel als bedenklichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Kinder.
«Ich hoffe, andere Gemeinden folgen diesem guten Beispiel»
Leserin Philippe Zihlmann findet das neue Vorhaben der Gemeinde Studen eine gute Lösung: «Viele Eltern sind nicht mehr in der Lage, ihre Kinder zu erziehen. Sie lassen sie gewähren und betrachten jede Belehrung als Einmischung.»
Karin Stiefel ist von der neuen Regel ebenfalls überzeugt: «Wer Kinder in die Welt setzt, soll sich auch um sie kümmern.» Sie fügt hinzu: «Wenn Kinder unter 14 Jahren nach 22 Uhr noch alleine auf der Strasse unterwegs sind, sollte generell die KESB eingeschaltet und das Elternhaus gründlich überprüft werden.»
Und Leser Silas Derider meint: «Eigentlich wäre es Sache der Eltern. Leider kommt es immer häufiger vor, dass Eltern sich nicht mehr um ihre Kinder kümmern oder lieber ihre Ruhe haben wollen.» Daher seien sie sogar froh, wenn ihre minderjährigen Kinder auf der Strasse sind. «Deshalb finde ich so eine Regelung nicht schlecht», so Derider.
«Ich hoffe, andere Gemeinden folgen diesem guten Beispiel», kommentiert Dario Filippi.
«Diese Verbotskultur ist einfach nur krank»
Leser Pascal Meier hingegen ist der Meinung: «Das ist ein bedenklicher Eingriff und juristisch nicht standhaft.» Martin Zimmermann findet: «Diese Verbotskultur ist einfach nur krank!»
Leser Rudolf Hunziker äussert sich ebenfalls kritisch: «Ich finde es traurig, dass man Gesetze anwenden muss, nur weil die elterliche Fürsorgepflicht nicht erfüllt wird.» Eltern sein bedeute auch Pflicht, und wer seine Kinder zu solch später Stunde noch frei herumlaufen lasse, sei seiner Meinung nach ein Fall für die KESB.
Und auch Dölf Müller ist gegen eine solche Regelung: «Die Verantwortung kann und darf nicht an die Behörde delegiert werden.» Letztendlich liege sie bei den Eltern.