Studen BE verhängt Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 6 Uhr für U14
Hier dürfen Kinder und Jugendliche nachts nicht mehr raus

In der Seeländer Gemeinde Studen gilt für Kinder unter 14 Jahren künftig eine Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. Das hat die Gemeindeversammlung beschlossen.
Publiziert: 11.06.2024 um 20:19 Uhr
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Aktualisiert: 11.06.2024 um 20:27 Uhr
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Das Dorf Studen im Berner Seeland hat ein Ausgehverbot für unter 14-Jährige beschlossen. (Symbolbild)
Foto: Getty Images
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Sophie ReinhardtRedaktorin Politik

Fertig herumgehangen! Die Gemeinde Studen im Berner Seeland hat neue Ausgangsregeln. Im Ortspolizeireglement steht neu, dass Kinder unter 14 Jahren sich zwischen 22 und 6 Uhr nur noch in Begleitung ihrer Eltern oder einer anderen aufsichtsberechtigten Person im öffentlichen Raum aufhalten dürfen. Ausgenommen ist der Heimweg von einer für Kinder zugelassenen Veranstaltung.

Das hat die Gemeindeversammlung am Montagabend mit grossem Mehr beschlossen. Ein Teilnehmer stellte den Antrag, die Bestimmung ersatzlos zu streichen. Das lehnten die anwesenden Stimmberechtigten mit 100 zu 2 Stimmen ab.

Kinder auf der Strasse aufgegriffen

In manchen Medien sei die nächtliche Ausgangssperre als Massnahme zur Bekämpfung von Vandalismus dargestellt worden, schrieb der Gemeinderat in einer Medienmitteilung.

Für ihn stehe aber der Schutz der Kinder im Vordergrund, sagt der Gemeindepräsident Heinz Lanz (60) zu Blick. «Es kam vor, dass wir 9-Jährige spätabends auf der Strasse antrafen.» Die Eltern hätten sich nicht immer einsichtig gezeigt, dass ihre Sprösslinge um diese Uhrzeit besser zu Hause aufgehoben wären, so Lanz. Nun habe man mit der neuen Regel darauf regiert. «Patrouillen machen werden wir deshalb aber nicht.»

Inzwischen kam die Frage auf, ob die neue Regelung juristisch auch wasserdicht ist. So schreib der Jurist und ehemalige Berner FDP-Politiker, Adrian Haas (63), auf X, er könne sich kaum vorstellen, dass ein Gericht diese Praxis stützen werde. Er spricht von der persönlichen Freiheit, die tangiert sei.

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Gemeindepräsident Lanz hält dagegen und sagt, man habe bei der Erarbeitung einen Juristen beigezogen.

Einsprache ist möglich

Die Bevölkerung hat 30 Tage Zeit, um eine allfällige Beschwerde über die Ausgangssperre beim Regierungsstatthalteramt einzureichen. Bisher habe man keine solche registriert, sagt die zuständige Regierungsstatthalterin Franziska Steck.

Die Berner Gemeinden Kehrsatz und Wohlen mussten in den letzten Jahren mit geplanten oder bereits verankerten Ausgehverboten zurückkrebsen, nachdem es zu Protesten gekommen war. Aarberg BE wurde 2015 vom Statthalteramt sogar zurückgepfiffen, nachdem die Gemeinde für die unter 16-Jährigen ein solches Verbot erlassen wollten, weil es eine zu starke Einschränkung der Grundrechte bedeute.

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