«Es ist die Angst, dass etwas passieren könnte»
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Matteos Schwester ist 14:«Es ist die Angst, dass etwas passieren könnte»

Studen BE ist kein Einzelfall
Kanton Bern unterstützt Sperrstunde für Kinder

Nächtliche Ausgangsverbote für bestimmte Altersgruppen sind im Bernbiet weit verbreitet. Mit einem Leitfaden für die Gemeinden trägt der Kanton sogar dazu bei – weist aber darauf hin, dass die Massnahme juristisch umstritten ist.
Publiziert: 15.06.2024 um 19:10 Uhr
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Jugendliche diskutieren in Studen BE mit Blick-Reporterin Céline Zahno.
Foto: Philippe Rossier
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Lino SchaerenRedaktor

Ein nächtliches Ausgehverbot für Kinder in Studen BE sorgt für Wirbel. Ab dem 1. Juli dürfen sich unter 14-Jährige zwischen 22 und 6 Uhr nicht mehr ohne aufsichtsberechtigte Person im öffentlichen Raum bewegen. Das hat die Gemeindeversammlung am Montag entschieden.

Medienvertreter aus der ganzen Schweiz tummelten sich deshalb in der Gemeinde, befragten Eltern und Jugendliche. Die zeigten sich gelassen. Kritik gab es dafür von Experten. Der Jugendforscher Simon Schnetzer warnte im Gespräch mit der Newsplattform nau.ch: Die Massnahme signalisiere den Jugendlichen einen Generalverdacht – die Gemeinschaft traue ihnen nicht.

Gemeindepräsident Heinz Lanz (60) findet den nationalen Rummel um «sein» Dorf «völlig verrückt». In Studen selbst sorgte die Ausgangssperre kaum für Aufregung. Der Passus im Ortspolizeireglement wurde mit 100 zu 2 Stimmen angenommen. Lanz sagt: «Wir sind der Meinung, dass 13-Jährige um 22 Uhr nicht auf die Strasse, sondern ins Näscht gehören – und 100 Stimmbürger haben das auch so gesehen.» Die Massnahme soll präventiv wirken und dem Schutz der Kinder dienen.

«Eine untaugliche Massnahme»

Dass derart intensiv berichtet wurde, hat den Gemeindepräsidenten überrascht: «Schliesslich haben wir nichts beschlossen, was andere Gemeinden nicht längst anwenden.» Tatsächlich ist Studen alles andere als ein Einzelfall. Ausgangssperren für Kinder und Jugendliche finden sich in vielen Polizeireglementen, so auch in Gossau SG, im Zurzibiet AG oder in Kerzers FR, vor allem aber in vielen Gemeinden des Kantons Bern.

In Interlaken beispielsweise gilt seit 2006 eine Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr für alle schulpflichtigen Kinder, in Unterseen für unter 16-Jährige. In der Stadt Biel dürfen Kinder unter 14 Jahren in den Sommerferien immerhin bis 23 Uhr allein unterwegs sein. Oft werden Vandalismus, Nachtlärm und Verschmutzung als Grund für Aufenthaltsverbote im Freien genannt. Dabei ist der Nutzen unklar; der Schweizerische Gemeindeverband bezeichnete derlei Vorschriften bereits vor zehn Jahren als «untaugliche Massnahme». Zudem sind die Ausgangssperren juristisch umstritten.

Bereits 2009 bremste das Zürcher Verwaltungsgericht die Gemeinde Dänikon aus, die für Schulpflichtige eine Ausgangssperre nach 22 Uhr verhängen wollte. Auch Aarberg BE wurde vom Kanton 2015 beim Versuch zurückgepfiffen, ein Ausgehverbot für unter 16-Jährige zu erlassen. Begründung in beiden Fällen: unzulässiger Eingriff in die Grundrechte. Andreas Stöckli (41), Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Freiburg, bezeichnet generelle Ausgehverbote für Kinder und Jugendliche denn auch als «verfassungsrechtlich bedenklich». Die Eingriffe in die Versammlungsfreiheit sowie die persönliche Freiheit der Kinder und das Erziehungsrecht der Eltern seien kaum verhältnismässig, zudem seien solche Verbote oft zu undifferenziert, sagt er.

Ein Leitfaden für Gemeinden

Ob die verhängte Ausgangssperre rechtens ist, darüber macht sich Studens Gemeindepräsident Heinz Lanz keine Sorgen. Man sei bei der Ausgestaltung dem Musterbeispiel des Kantons gefolgt, sagt er. Lanz bezieht sich auf das «Handbuch Polizeiaufgaben der Gemeinden» des Kantons Bern. Im Abschnitt «Jugendschutz» wird das Beispiel einer Ausgangssperre für unter 14-Jährige angeführt, das Studen und weitere Gemeinden bei ihrer Revision des Polizeireglements praktisch unverändert übernahmen. Damit sind es die Kantonsbehörden, die Gemeinden mithilfe des Leitfadens explizit auf die Möglichkeit einer Ausgangssperre hinweisen.

Allerdings hebt das Handbuch hervor, dass eine Ausgangssperre einen Eingriff in die persönliche Freiheit der Jugendlichen bedeute und deshalb verhältnismässig sein müsse. Mit Blick auf das Urteil in Zürich warnt der Kanton Bern sogar vor dem eigenen Musterbeispiel: Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass das Verwaltungsgericht Bern im Beschwerdefall ähnliche Überlegungen anstelle.

Genau darauf sind die Jungfreisinnigen des Kantons Bern jetzt aus. «Die Gemeindeversammlung in Studen meint, über der Verfassung zu stehen», schrieb die Jungpartei in einer Stellungnahme – und kündigte an, dass sie Privatpersonen bei einer Beschwerde unterstützen werde.

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