Auf einen Blick
- Gemeindeschreiberin im Oberwallis veruntreute über 150'000 Franken aus der Gemeindekasse
- Sie fälschte Steuern, überwies unrechtmässig Geld und unterschlug Parkgebühren
- Nun muss sie unter anderem eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 100 Franken und eine Busse von 750 Franken bezahlen
Zwischen 2017 und 2023 liess es sich eine Gemeindeschreiberin aus einem Bergdorf im Oberwallis richtig gut gehen. Sie fälschte ihre Gemeindesteuern seit 2017, nahm unrechtmässige Zahlungen vor und unterschlug bis 2023 regelmässig Parkgebühren – und ergatterte damit insgesamt mehr als 150'000 Franken aus der Gemeindekasse.
Dabei bereicherte sie sich nicht nur selbst, sondern überwies auch immer wieder Geld an ihre Familienmitglieder. Ihre Machenschaften flogen erst im Sommer 2023 auf, als eine Mitarbeiterin in der Gemeindeverwaltung Ungereimtheiten in den Unterlagen entdeckte, wie der «Walliser Bote» zuerst berichtet.
Die Berggemeinde stellte daraufhin weitere Nachforschungen an und entdeckte, dass die Frau nicht nur ihre Steuern seit 2017 nicht mehr bezahlt hatte, sondern sich selbst seit März 2020 auch den falschen Lohn überwies. Wie die Walliser Zeitung schreibt, sei die Frau lediglich 90 Prozent angestellt gewesen. Ihr Lohn entsprach jedoch jenem einer 100-Prozent-Angestellten. Auch hier hatte die Gemeindeschreiberin eine einfache Erklärung parat: Dies sei so mit dem ehemaligen Gemeindepräsidenten abgemacht gewesen. Doch dieser wies jegliche Kenntnis davon zurück, so der «Walliser Bote».
Parkgebühren veruntreut
Ihre Machenschaften gingen jedoch noch weiter: Seit 2020 veruntreute sie Parkgebühren. Was nach einem belanglosen Delikt klingt, brachte der Frau jedoch Beträge im fünfstelligen Bereich ein. Im Jahr 2020 belief sich der Fehlbetrag sogar auf über 38'000 Franken.
Die Gemeindeschreiberin zahlte zudem selbst keine Parkgebühren, sondern nutzte die Parkplätze gratis und ersparte sich zudem die Hundesteuer. Auch die Kehrricht- und Abwassergebühren wurden von der Gemeindeschreiberin nicht mehr bezahlt. Insgesamt belaufen sich die offenen Forderungen der Gemeinde auf knapp unter 3000 Franken, so der «Walliser Bote».
Die Berggemeinde im Oberwallis liess das Ganze nicht auf sich sitzen und beschloss bei der Gemeindesitzung Ende Juni 2023, der Frau fristlos zu kündigen. Zusätzlich setzten sie einen Aufhebungsvertrag und eine Zahlungsvereinbarung von über 57'000 Franken auf. Der Strafbefehl wegen qualifizierter Veruntreuung folgte im November 2024.
Die nun ehemalige Gemeindeschreiberin muss eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 100 Franken begleichen, eine Busse von 750 Franken bezahlen, eine Parteientschädigung im Wert von 7000 Franken überweisen und die Verfahrenskosten von 1000 Franken tragen. Das Urteil ist rechtskräftig.
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