Auf einen Blick
- Walliser Wirt prellte Angestellte jahrelang, Restaurant musste schliessen
- Wirt meldete Löhne nicht bei Pensionskasse und schloss keine Versicherungen ab
- Geldstrafe von 21'600 Franken, zusätzlich Busse von 1000 Franken verhängt
Anfang Juni des letzten Jahres hat noch niemand damit gerechnet. Das Restaurant Simplon in Naters VS – in der Region bekannt für gute Pizzas – musste auf Anordnung der Gemeinde schliessen. Der Walliser Wirt hatte für die neuerliche Betriebsbewilligung gewisse Dokumente nicht vorgelegt. «Weil ich bald in Pension gehe, habe ich nichts eingereicht», sagte er damals dem «Walliser Bote». Wie sich jetzt herausstellt, war das nicht einmal die halbe Wahrheit.
Denn die Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse hatte Anzeige erstattet. Der Zeitung liegt jetzt der Strafbefehl vor. Dabei stellt sich heraus, dass der Wirt über mehrere Jahre seine Angestellten geprellt hat.
Das Strafverfahren der Staatsanwaltschaft
Im Juli 2022 hat alles angefangen. Durch eine Spontankontrolle stellen die Beamten fest, dass der Wirt während fünf Jahren zuvor die Löhne der Mitarbeitenden der Beiz nicht korrekt bei den Sozialversicherungen abgerechnet hat. Betroffen sind Ausgleichs-, Familienausgleichs- und die Pensionskasse.
Insbesondere bei der beruflichen Vorsorge schummelte der langjährige Wirt. Total hat er Löhne im Wert von 720'000 Franken nie bei einer Pensionskasse gemeldet. Damit bereicherte er sich auf Kosten der Angestellten um 35'000 Franken.
Im Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Oberwallis wird klar, dass sich der Wirt weitere finanzielle Vorteile verschafft hatte. So schloss er für seine Mitarbeitenden keine Unfall- und Krankentaggeldversicherung ab. Dem Restaurantpersonal wurden die Beiträge jedoch monatlich abgezogen. Das spielte dem Wirt schlussendlich 22'000 Franken zusätzlich in die Kasse. Zudem hat er gegenüber der kantonalen Ausgleichskasse mehrere Löhne falsch deklariert und abgerechnet.
Das Urteil der Staatsanwältin
Wie der «Walliser Bote» berichtet, sprach die zuständige Staatsanwältin den Wirt der Widerhandlung gegen mehrere Gesetze schuldig. Der Mann wurde zu einer auf zwei Jahre bedingten Geldstrafe verurteilt. Den Strafbefehl hat der Wirt akzeptiert. Darum muss er 180 Tagessätze zu 120 Franken – also 21'600 Franken – bezahlen. Hinzu kommen eine Busse von 1000 Franken und die Verfahrenskosten von 500 Franken.
Nachdem das Restaurant Simplon auf Druck der Gemeinde im Juni 2024 schliessen musste, übernahm eine Nachfolgerin die Beiz. Doch diese Lösung war nur vorübergehend. Bereits am 18. Dezember wurde im «Simplon» das letzte Bier gezapft.