Doch Genfer Stiftung stellt sich quer
Ex-Gärtner soll Milliarden von Hermès-Erbe Nicolas Puech (80) bekommen

Was passiert mit seinen Milliarden, sollte Hermès-Erbe Nicolas Puech sterben? Einer der reichsten Menschen der Schweiz hat eine Entscheidung getroffen, über die sich vor allem eine Stiftung ärgern dürfte.
Publiziert: 01.12.2023 um 17:49 Uhr
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Aktualisiert: 03.12.2023 um 15:21 Uhr
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Wem vermacht Nicolas Puech sein Erbe?
Foto: Dukas

Der Kampf um das Riesen-Erbe hat begonnen! Nicolas Puech (80) hat Geld, richtig viel Geld. Dieses kann der Milliardär, der der grösste Einzelaktionär der Luxusmarke Hermès ist, jedoch nicht mit ins Grab nehmen. Wer also bekommt das Vermögen?

Der Nachkomme von Luxusmarken-Gründervater Thierry Hermès (1801–1878) ist kinderlos. Eigentlich hatte er geplant, sein Aktienpaket im Wert von rund 10 Milliarden Franken einer Genfer Stiftung zu vermachen. Doch die könnte nun benachteiligt werden. Das berichtet der «Tagesanzeiger»

Wurde Nicolas Puech in die Irre geführt?

Puech will lieber seinen ehemaligen Gärtner und Hausangestellten adoptieren. Der 51-jährige gebürtige Marokkaner wäre somit der legitime Erbe und würde einen grossen Batzen Hermès-Kapital erhalten. 

Der gemeinnützigen Stiftung Isocrates Foundation ist Puechs Sinneswandel nicht verborgen geblieben. Im Februar 2023 erreichte die Stiftung eine handschriftliche Notiz des Milliardärs, wonach er den 2011 geschlossenen Erbvertrag kündigen möchte. In der Notiz behauptet der Superreiche zudem, er sei bei der Gründung der Stiftung, die früher auch seinen Namen trug, in die Irre geführt worden.

Stiftung stellt sich quer

Ein Erbvertrag kann, anders als ein Testament, nicht von jetzt auf gleich angepasst oder gekündigt werden. In Puechs Fall bedarf es der Zustimmung der Isocrates Foundation. Diese zeigt sich aber wenig entgegenkommend. «Aufgrund der der Stiftung vorliegenden Informationen erscheint der Wunsch, den Erbvertrag sofort und einseitig aufzulösen, unbegründet und nichtig», so Stiftungsdirektor Nicolas Borsinger im «Tagesanzeiger». Man sei strikt gegen die Auflösung des Vertrags.

Ein Passus im Erbvertrag besagt allerdings, sollte ein erbberechtigtes Kind auftauchen, hätte es Anspruch auf mindestens 50 Prozent des Vermögens. Ob der Ex-Gärtner zum Puech-Erben wird, müssen jetzt die Walliser Behörden entscheiden.

Der Marokkaner, der sich in den Diensten Puechs auch als Handwerker verdingte, ist schon jetzt alles andere als bitterarm. Gemeinsam mit seiner Frau, einer Spanierin, entwickelte er sich zu einem Familienersatz für den Puech. Dieser soll das Paar als seine «Kinder» bezeichnen.

Der Ex-Angestellte residiert in Montreux in einer Luxus-Villa im Wert von 4 Millionen Franken. Puech gab ihm laut «Tagesanzeiger» 2015 zudem 1,5 Millionen Euro für den Kauf einer Villa in der marokkanischen Stadt Marrakesch. Der Nordafrikaner und die Südeuropäerin besitzen ferner Grundstücke in Spanien und Portugal. (nad)


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