Wer eine millionenteure Wohnung erbt, der kann sich glücklich schätzen. Entweder bewohnt er die Perle selbst. Oder er verkauft sie teuer. Und hat damit für die nächsten Jahre ausgesorgt. Erst recht, wenn sich die Wohnung in Richterswil am linken Zürichseeufer befindet.
Glücklich, wer keine anderen Probleme hat! Und doch: Genau dieser Fall bringt die Gemeinde Richterswil nun in die Zwickmühle. Denn sie hat von einer verstorbenen Gemeindebewohnerin eine 5,5-Zimmer-Wohnung an bester Lage und mit Sicht auf den Zürichsee geerbt. Geschätzter Wert der Immobilie: 1,9 Millionen Franken. Und dazu noch stolze 940'000 Franken. Das berichtet die «Zürichsee-Zeitung».
Für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben ungeeignet
Die Dame ist im Januar verstorben und hat die Gemeinde als Haupterbin bedacht und die Wohnung der Gemeinde vermacht. Dumm nur: Die Wohnung eignet sich laut Gemeinderat nicht für die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe. Deshalb will er sie nun verkaufen. So einfach gestaltet sich dieses Ansinnen aber nicht. Denn für einen Verkauf ist die Zustimmung der Gemeindeversammlung am 7. Dezember nötig.
Und doch: Die Gemeinde ist froh: «Wir freuen uns sehr über das Erbe», sagt Gemeindepräsident Marcel Tanner zur «Zürichsee-Zeitung». Warum die vermögende Richterswilerin in ihrem Testament die Gemeinde bedacht hat, weiss er nicht. Er hat die Dame nicht gekannt. Sie ist aber offenbar nicht gerne im Mittelpunkt gestanden und hat bescheiden gelebt. Und hat vor allem die Nachbarschaft im Quartier sehr geschätzt.
In der Schweiz studiert
Die Verstorbene ist 1938 in Berlin geboren. Ihr Vater verstarb im Zweiten Weltkrieg. Weil es an allem fehlte – auch an Essen – kam sie in eine Pflegefamilie in der Schweiz. Sie studierte in der Schweiz. Und lernte ihren Mann kennen. Das Paar blieb kinderlos. Und lebte seit 1987 in Richterswil. Die Nähe zum See und zum Wald habe ihr stets sehr gefallen.
Am 7. Dezember entscheidet die Gemeindeversammlung darüber, wie es mit der Wohnung weitergeht. Findet sich niemand, der die Wohnung für 1,9 Millionen Franken kauft, will die Gemeinde die Wohnung an die Meistbietende oder den Meistbietenden versteigern. Das Mindestgebot würde sie bei 1,8 Millionen Franken festlegen. Was die Gemeinde dann mit dem Geld macht, weiss sie derzeit noch nicht.