David Brilla (45) warf Plastikböxli in Container und wurde gegen Wand gedrückt
Polizist rastete wegen falsch entsorgtem Müll aus – Freispruch!

Das Bezirksgericht Visp hat den Strafbefehl gegen den ehemaligen Vize-Polizeichef von Zermatt aufgehoben. Der Polizist hatte sich bei einer Auseinandersetzung um illegal entsorgten Müll korrekt verhalten. Das Gericht urteilte, sein Handeln sei verhältnismässig gewesen.
Publiziert: 08.04.2025 um 15:08 Uhr
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Aktualisiert: 08.04.2025 um 15:15 Uhr
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David Brilla wollte in Zermatt nur etwas Biomüll entsorgen.
Foto: Martin Meul

Darum gehts

  • Gericht kippt Strafbefehl gegen Zermatter Polizisten wegen unverhältnismässigem Vorgehen
  • Streit um illegal entsorgten Müll eskalierte zwischen Polizist und Bürger
  • David Brilla (45) wurde mit Verletzungen in Handschellen abgeführt
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Martin MeulReporter News

«Zermatter Polizei-Kader kassiert Strafbefehl für Rambo-Ausraster», titelte Blick Ende Januar. Ein Polizist hatte wegen falsch entsorgtem Müll einen Mann verprügelt und wurde deshalb bestraft. Jetzt entscheidet ein Gericht: Das harte Vorgehen des Polizisten war legal!

Es ging um eine Auseinandersetzung des Polizisten Ignaz H.* mit David Brilla (45). Der Zermatter hatte im Dezember 2021 im Dorf illegal eine Plastikbox in einem Müllcontainer entsorgt. Dabei wurde er von H. beobachtet und angehalten.

Der Polizist, damals in zivil unterwegs, wollte Brillas Vergehen nicht hinnehmen, teilte ihm mit, dass er Polizist sei, und forderte Brilla auf, seine Personalien anzugeben. Die Situation eskalierte. Denn Brilla verstand nicht, was der Polizist von ihm wollte. «Immerhin habe ich am Anfang keinen Ausweis oder sonst irgendetwas Offizielles gesehen», sagte er zu Blick. Deshalb wollte er sich entfernen, doch H. hielt ihn fest. «Danach ist alles total aus dem Ruder gelaufen», so Brilla. Vor allem, weil er sich drei Wochen zuvor die Bizepssehne abgerissen hatte und an der Schulter operiert werden musste. «Das habe ich dem Polizisten immer wieder gesagt, doch er hat einfach weitergemacht.» Schlussendlich wurde der Zermatter in Handschellen auf den Polizeiposten gebracht. Brilla trug mehrere Verletzungen davon und zeigte Ignaz H. deshalb an.

Verhältnismässiges Handeln des Polizisten

Für das Gericht in Visp hat sich der Polizist in besagter Situation aber korrekt verhalten. Die Weigerung von Brilla, sich auszuweisen, habe die Situation eskalieren lassen. Zudem habe der Polizist bei der anschliessenden Fixierung von Brilla bestmöglich auf dessen Verletzung an der Schulter Rücksicht genommen. 

Demnach sei das Handeln des Polizisten verhältnismässig und somit auch rechtmässig gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

* Name geändert 

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