Pünktlich um 14.26 Uhr verlässt der Interregio 90 der SBB am 6. August 2023 den Bahnhof Brig VS auf Gleis 7. Als sich der Zug in Bewegung setzt, taucht ein letzter Fahrgast auf: Ein heute 20-Jähriger springt auf den hinteren linken Lokpuffer des abfahrenden Zuges.
Sein Ziel: Er will als blinder Passagier gratis mitfahren. Laut «Walliser Bote» vermutlich bis zu seinem Wohnort Vevey VD – eine knapp eineinhalbstündige Fahrt mit sieben Zwischenstopps. Doch weit kommt der junge Mann nicht.
Mehr blinde Passagiere
Schon kurz nach der Abfahrt bemerkt der Lokführer seinen ungebetenen Fahrgast auf dem Puffer zwischen Lokomotive und Waggon. Augenblicklich bremst er den Zug ab.
Verstoss gegen Eisenbahngesetz
Doch auch der Jugendliche merkt, dass er als blinder Passagier enttarnt wurde. Schnell springt er vom Puffer der Lokomotive und überquert zwei Gleise. Dann flüchtet er, wie der «Walliser Bote» berichtet. Weit kommt er nicht: Er wird angehalten und von der SBB-Transportpolizei angezeigt.
Jetzt hat die zuständige Staatsanwaltschaft Oberwallis einen Strafbefehl gegen den jungen Mann ausgestellt. Er wurde der Widerhandlung gegen das Eisenbahngesetz für schuldig befunden. Grundlage ist Artikel 86 des Eisenbahngesetzes: Wer vorsätzlich den Betriebsbereich einer Eisenbahn unbefugt betritt, befährt oder auf andere Weise beeinträchtigt, wird bestraft.
Der Mann akzeptierte den Strafbefehl, das Urteil ist damit rechtskräftig. Somit muss der blinde Passagier eine Busse von 100 Franken sowie die Verfahrenskosten von 350 Franken bezahlen. (gs)