Ein Wolf in einem Tierpark. (Archivbild)
Foto: ALEXANDRA WEY
Gemäss des revidierten Bundesgesetzes über die Jagd seien damit die Voraussetzungen für die Anordnung eines Abschusses erfüllt, teilte der Kanton Wallis am Montag mit. Das Jagdgesetz erlaubt nun den Abschuss eines Einzelwolfs, wenn dieser innerhalb von vier Monaten mindestens sechs statt wie vorher zehn Schafe oder Ziegen getötet hat.
Der Wolf in der Schweiz
Der Abschussentscheid wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Die Bewilligung ist 60 Tage lang gültig, solange wie sich Nutztiere im Abschussperimeter befinden und ein Schadenpotenzial besteht.
(SDA)