Abschusserlaubnis erteilt
Wolf im Wallis soll geschossen werden

Der Kanton Wallis hat den Abschuss eines Wolfs zwischen den Gemeinden Fiesch und Oberwald in der Region Goms angeordnet. Der Einzelwolf hatte sieben Nutztiere in einer geschützten Situation getötet.
Publiziert: 03.07.2023 um 09:59 Uhr
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Aktualisiert: 03.07.2023 um 10:48 Uhr
Ein Wolf in einem Tierpark. (Archivbild)
Foto: ALEXANDRA WEY

Gemäss des revidierten Bundesgesetzes über die Jagd seien damit die Voraussetzungen für die Anordnung eines Abschusses erfüllt, teilte der Kanton Wallis am Montag mit. Das Jagdgesetz erlaubt nun den Abschuss eines Einzelwolfs, wenn dieser innerhalb von vier Monaten mindestens sechs statt wie vorher zehn Schafe oder Ziegen getötet hat.

Der Abschussentscheid wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Die Bewilligung ist 60 Tage lang gültig, solange wie sich Nutztiere im Abschussperimeter befinden und ein Schadenpotenzial besteht.

(SDA)

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