«Eine minimale Anzahl an Wolfsrudeln bleibt erhalten»
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Rösti zu Wolfs-Abschussplänen:«Eine minimale Anzahl an Wolfsrudeln bleibt erhalten»

Rösti hält an seinen Wolfs-Abschussplänen fest
Feuer frei!

Albert Röstis Jagdbefehl ist auf heftige Kritik gestossen. Wölfe dürfen künftig auch abgeschossen werden, bevor sie Schaden angerichtet haben. Der Fortbestand des geschützten Wolfs sei so nicht gewährleistet, finden gar die Kantone. Der Bundesrat aber hält daran fest.
Publiziert: 01.11.2023 um 14:59 Uhr
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Aktualisiert: 01.11.2023 um 22:51 Uhr
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Der Widerstand ist gross: Die Kampagnenorganisation Campax hat eine Petition mit rund 48'000 Unterschriften gegen die Wolf-Abschusspläne des Bundes eingereicht.
Foto: keystone-sda.ch

Im Wallis haben Jäger ihr Gewehr bereits durchgeladen. In ihren Kreisen zirkuliert derzeit ein Behördenformular zur Regulierung des Wolfs. Bereits kann angekreuzt werden, welches Rudel die Jäger ins Visier nehmen wollen, schreibt der «Tages-Anzeiger». Das Formular liegt auch Blick vor. Es zeigt: Das Wallis ist bereit für die neuen Wolfs-Abschusspläne von SVP-Bundesrat Albert Rösti (56).

Röstis Entwurf zur neuen Jagdverordnung ist heftig umstritten. Sein Bundesamt für Umwelt (Bafu) will einem Grossteil der Wölfe im Land den Garaus machen. Am Mittwoch hat auch der Gesamtbundesrat eine Anpassung der Jagdverordnung gutgeheissen. Neu dürfen die Kantone präventiv Wölfe erlegen, um möglichen Schaden zu verhüten - und nicht erst, nachdem Schäden entstanden sind.

Für Kantone «rechtsstaatlich bedenkliches Vorgehen»

Mit dem bisherigen Konzept habe sich die rasante Ausbreitung des Wolfs nicht eindämmen lassen, sagte Reinhard Schnidrig vom Bafu vor den Medien in Bern.

Während SVP und Bauern das kräftig unterstützen, sind die Umweltverbände entsetzt. Doch auch die Kantone üben heftige Kritik. Sie gehen davon aus, dass die Abschusspläne auch vor Gericht wenig Chancen hätten, weil der Fortbestand des Wolfs als geschützte Art gefährdet wäre.

Ein «rechtsstaatlich bedenkliches Vorgehen» wirft die Direktorenkonferenz für Wald, Wildtiere und Landschaft (KWL) dem Umweltdepartement vor: Die «inhaltlich willkürliche und einseitige Ausgestaltung der Vorlage wird von den Kantonen zurückgewiesen», hiess es in einem Schreiben. Die vorgeschlagene Regelung gehe bei der Wolfsregulation deutlich zu weit und beachte nur die Seite der Landwirtschaft.

70 Prozent der Wölfe sollen zusammengeschossen werden

«Wenn wir nicht handeln, geht das Wachstum der Wolfspopulation ungehindert weiter», betonte Bundesrat Rösti. Das wäre verbunden mit grossen Schäden bei Nutztieren, zeigt er sich überzeugt. «Das könnte sich sogar zu einer Gefahr für den Menschen entwickeln. Und das wollen wir nicht.»

«Der Wolf bleibt auch mit dem revidierten Jagdgesetz eine geschützte Tierart», versicherte Rösti. Nur in begründeten Fällen dürften die Kantone ganze Rudel entfernen. Dies bedeutet, dass die minimale Anzahl Wolfsrudel in einer Region überschritten sein muss. In der Schweiz sind gemäss Jagdverordnung fünf Regionen mit bestimmten Mindestmengen an Rudeln festgelegt.

«Niemand will einfach Wölfe abschiessen, ich schon gar nicht»

Ferner dürfen nur kantonale Wildhüter und speziell ausgebildete Fachpersonen in den Kantonen Wölfe abschiessen - nach einer Bewilligung durch das Bafu. «Niemand, kein Bundesrat, und ich schon gar nicht will einfach Wölfe abschiessen», betonte Rösti. Man habe nicht generell etwas gegen Wölfe – nur dann, wenn sie eine Gefahr darstellten.

Die Hoffnung beruht nicht zuletzt darauf, dass die Wölfe durch die strengere Regulierung scheuer werden, dass sie Nutztierherden und menschliche Siedlungsräume meiden. Dadurch sollte weniger Bedarf bestehen, ganze Rudel zu entfernen.

Heute leben bei uns rund 300 Wölfe in 32 Rudeln. Davon sollen bis auf 12 Rudel alle ausgerottet, der Bestand soll um 70 Prozent zusammengeschossen werden – präventiv, ohne dass auch nur einer dieser Wölfe zuvor Nutztiere wie Schafe oder Rinder gerissen hat. Die neue Jagdverordnung soll bereits im Dezember befristet in Kraft treten. (dba)

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