Darum gehts
- Westschweizer erhält Mautforderung aus Italien sieben Jahre später
- Autobahnverwaltung fordert 1.05 Euro Maut plus 8.39 Euro Gebühren
- Nichtbezahlung kann bei zukünftigen Italienreisen zu Fahrzeugbeschlagnahme führen
An die Reise in Italien im August 2018 erinnerte sich ein Westschweizer wahrscheinlich mit nostalgischen Gefühlen zurück. Die Gegend um Varese begeistert mit dem Lago Maggiore und dem Luganersee. Sieben Jahre später sollte der Mann aber auch noch ein ganz besonderes Andenken an seinen Aufenthalt erhalten.
Ein Brief aus Norditalien flatterte bei dem Westschweizer ein – darin eine Maut-Forderung in Höhe von 1.05 Euro (rund einen Franken). Er hatte auf einem mautpflichtigen Abschnitt auf der A60 bei Varese vergessen, die Maut zu bezahlen. Ordnungsgemäss und bis ins kleinste Detail konfrontierte das Schreiben den Autofahrer mit seinem Vergehen – nur eben sieben Jahre später. Über den Vorfall berichtete «Le Matin» zuerst.
Gebühren von acht Euro
Die italienische Autobahnverwaltung listete eine genaue Übersicht über den offenen Betrag, den der Schweizer dem Unternehmen schuldete. Neben der Hauptforderung von 1.05 Euro kommen weitere 8.39 Euro (rund acht Franken) als zusätzliche Gebühren hinzu. Immerhin muss der Schweizer keine Zinsen zahlen. Auch dieser Posten wurde extra aufgeführt.
Der Autofahrer nimmt die bittere Überraschung mit Humor: «Ohne Zinsen, das ist feinfühlig von ihnen», zitiert ihn «Le Matin». Die kurioseste Passage findet sich jedoch am Ende des Schreibens: «Im Falle einer Gegenprüfung Ihrer Zahlung bitten wir Sie, uns eine Kopie der Zahlung zu übermitteln, damit Ihre Akte so schnell wie möglich aktualisiert werden kann»
Autofahrer muss auch sieben Jahre später zahlen
Auf einigen Autobahnabschnitten in Norditalien gilt Mautpflicht auch ohne Schranken. Schilder verweisen darauf, sich innerhalb von zwei Wochen online zu registrieren, um die Maut zu bezahlen. Doch wer nun denkt, dass sich eine solche Zahlung nach sieben Jahren ignorieren liesse, liegt falsch. Unter Umständen drohen dann noch höhere Forderungen.
TCS schreibt unterdessen: «Da die Autobahnen in Italien privat sind, riskieren Sie keine Busse und Ihr Auto kann grundsätzlich auch bei einem erneuten Italienbesuch nicht beschlagnahmt werden.» Das Betreiberunternehmen müsse Autofahrer, die ihre Rechnung auch nach Aufforderung nicht bezahlen, erst in der Schweiz betreiben lassen. Und auch dann sei unklar, mit welchen Konsequenzen man bei einer erneuten Einreise nach Italien rechnen muss.
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