Darum gehts
- Frau erhält Busse für Überqueren der Strasse, ohne Zebrastreifen zu benutzen
- Kuriose Bussen in der Schweiz: Zu langsames Fahren und Velofahren
- Bussen reichen von 10 Franken bis 300 Franken für verschiedene Vergehen
Sie wollte doch nur schnell über die Strasse. Doch genau das wurde einer Frau aus dem Kanton Schwyz zum Verhängnis. Sie kassierte einen Strafbefehl und eine Busse. 10 Franken oder wahlweise einen Tag Gefängnis.
Der Grund: Sie hatte mit ihrem Hund die Strasse überquert und dafür nicht den Fussgängerstreifen benutzt, der sich nur 20 Meter weiter befunden hatte.
«Solche Bussen werden sehr selten ausgesprochen», sagt die Kantonspolizei Schwyz zum «Boten der Urschweiz». Das Zebrastreifen-Vergehen kostet die Dame übrigens nicht nur 10 Franken, sondern durch die Verfahrenskosten summiert sich das Ganze auf insgesamt 160 Franken. Das alles wegen einer Strassenquerung.
Es ist nicht die einzige Gaga-Busse, die in der Schweiz für Schlagzeilen sorgt. Der Amtsschimmel wiehert immer mal wieder lautstark.
Zu langsam den Julier hinuntergefahren
Zu schnell fahren ist natürlich nicht erlaubt. Regelmässig wird deswegen in der ganzen Schweiz geblitzt. Aber zu langsam fahren? Ja, das gibts. Jürg Hirschi wurde im Mai 2022 gebüsst, weil er angeblich zu langsam den Julierpass hinuntergefahren war.
Am 20. Februar 2022 wollte er gemeinsam mit seiner Partnerin von Samedan GR nach Kappelen BE fahren. Hinter ihm lag das legendäre White Turf in St. Moritz GR. Er hatte für den Anlass ein Pferd dabei, das er Kindern zur Verfügung gestellt hatte. Doch besonders weit kam der Berner in seinem Ford Ranger nicht. «In Tiefencastel winkte mich die Polizei heraus. Ein anonymer Anrufer hatte mich angezeigt, ich sei zu langsam den Julierpass hinuntergefahren.»
Der Vorwurf: Er habe die Verkehrsregeln missachtet. Als Beweis führte die Polizei auf, 175 Autos hinter ihm gezählt zu haben.
Knast, weil er vom Velo stürzte
Sigi Suhr aus Freiburg (D) ging zwei Tage in den Schaffhauser Knast, weil er mit dem Velo gestürzt war. Im Sommer 2019 radelte der Deutsche mit seinem Velo durch Schaffhausen. Der damals 66-Jährige wollte um den Bodensee fahren. Doch bereits in der Schaffhauser Innenstadt nahmen seine Pläne ein jähes Ende: Der Rentner übersah eine Schwelle, stürzte von seinem Drahtesel und brach sich dabei mehrere Rippen. Er kam ins Spital – wo ihn dann die Polizei besuchte.
Der Freiburger ging von einem Routinevorgang aus. In Wahrheit ermittelten die Beamten aber gegen ihn. Wochen später – Suhr war mittlerweile wieder entlassen – erhielt er dicke Post: Die Staatsanwaltschaft Schaffhausen hatte ihn per Strafbefehl verurteilt.
Der Vorwurf lautete «Verletzung der Verkehrsregeln durch Nichtbeherrschen des Fahrzeugs». Dafür sollte der Deutsche 150 Franken Busse zahlen. Suhr weigerte sich und ging lieber für zwei Tage ins Gefängnis.
300 Franken für ein Glas neben dem Sammelcontainer
Weil sie einen Teller und ein Glas, die nicht in das Loch des Glascontainers passten, danebenstellte, erhielt Ursula Mettler im Sommer 2022 eine Busse von 300 Franken. Die Aargauerin war empört. «Dabei habe ich ja nicht einfach Abfall auf die Strasse geworfen, wie das viele andere tun!», sagte die Rentnerin damals zu Blick. Die Busse schmerzte sie sehr. Sie lebt von der AHV.
Fahrlehrer überholt Lastwagen – zwei Monate Führerausweis weg!
Im Jahre 1999 hatte sich der damals 44-jährige Fahrlehrer Beat Lienhard mit dem Auto auf dem Weg nach Samedan GR befunden, um dort ein Verkehrssicherheitstraining zu leiten. Auf der Strasse den Pass hoch hatte er angesetzt, einen Lastwagen zu überholen. Es habe, so erzählt er später, keine Sicherheitslinie gegeben, kein Überholverbot und keinen Gegenverkehr. Alles passierte auf gerader Strecke. Der Lkw-Lenker sagte danach aus, das Manöver sei kein Problem für ihn gewesen. Und doch war es eine schicksalhafte Entscheidung von Lienhard. Eine Polizeipatrouille, die zufällig vorbeigekommen war, hatte das Manöver gesehen und Lienhard wegen «abstrakter Gefährdung» angezeigt.
Unter abstrakter Gefährdung versteht das Strassenverkehrsrecht die theoretische Gefahr, die darin besteht, dass eine konkrete Gefährdung entstehen würde, wenn im entscheidenden Moment ein anderer Verkehrsteilnehmer in die Gefahrenzone gelangte.
Lienhard hatte den Fall mit seiner Rechtsschutzversicherung bis vor Bundesgericht gezogen – vergeblich. Er musste – nebst einer Busse von 500 Franken – für zwei Monate seinen Führerausweis abgeben.
Berner wegen fehlender Brille gebüsst, obwohl er keine brauchte
Eine harmlose Polizeikontrolle im Juli 2021 endete für Heinz Rieder aus Nods BE rund ein Jahr später vor Bundesgericht. Fast 1500 Franken musste er zahlen. Rieder war am 28. Juli 2021 mit seinem roten Ford ferienhalber im Wallis unterwegs. In Leuk fuhr er um 11.15 Uhr nichts ahnend in eine Polizeikontrolle. Dabei stellten die Polizisten fest, dass er laut seinem Ausweis am Steuer eigentlich eine Brille hätte tragen müssen. «Der entsprechende Zahlencode war offenbar darauf vermerkt, obwohl ich noch nie eine Brille hatte und meine Sehkraft gut ist», erklärte Rieder. Ein Fehler. Sein Arzt attestierte ihm eine gute Sehkraft und das Strassenverkehrsamt stellte ihm einen neuen Führerausweis aus. Es nützte nichts. Der Berner verlor vor Gericht.
Bündnerin rettet Elsterküken und wird gebüsst
Rentnerin Lotti Treier aus Gastrisch GR wollte im August 2022 ein Elsterküken retten. Der kleine Vogel sei eines Morgens bei ihr im Garten herumgehüpft: Sie vermutete, dass die Elster aus dem Nest gefallen war, das sich in einem Nussbaum befand. Viel zu hoch für die Seniorin. Sie konnte das Vögelchen nicht zurück ins Nest legen. Also kümmerte sie sich um das Elster-Küken.
Am 24. August stand um 8.15 Uhr am Morgen ein Wildhüter vor ihrer Türe, aufgrund einer anonymen Meldung. Sie habe keine Bewilligung für das Halten einer Elster. Am Ende wurde sie per Strafbefehl verurteilt. Darin stand, dass sie «schuldig der Übertretung des Jagdgesetzes» sei. Sie habe die Elster ohne Bewilligung gehalten und müsse deswegen eine Busse zahlen. 200 Franken! Sie könne ersatzweise aber auch in den Knast für zwei Tage. Hinzu würden Gebühren von 315 Franken kommen. Sie sollte für ihren guten Willen also über 500 Franken zahlen.
100 Franken, weil er den Blinker nicht setzte
Der Basler Marco F.* fuhr im April 2021 zu seiner Arbeit. So wie immer. Doch drei Monate später bekam er wie aus dem Nichts eine Busse. 100 Franken. Der Vorwurf: Er habe beim Verlassen eines Kreisels nicht geblinkt. «Das ist eine falsche Unterstellung. Ich blinke grundsätzlich bei jeder Richtungsänderung», sagte F. zu Blick. Der Basler wollte Beweise. Doch viel hatte die Polizei nicht in der Hand. F.: «Der Polizist sei allein hinter einem Busch gewesen und habe mich gesehen, sagte man mir.» Die Behörden blieben aber trotzdem hart.
* Name bekannt