Der Schweizer Pass ist heiss begehrt. So auch bei einem in Paris geborenen Franzosen (50). Er lebt seit über zehn Jahren in der Gemeinde Clos du Doubs im Kanton Jura und wollte sich nach all dieser Zeit einbürgern lassen, wie der «Quotidien Jurassien» berichtet. «Ich bin im Juragebiet verankert. Ich möchte bei eidgenössischen Abstimmungen meine Meinung äussern können. Für mich ist das eine logische Konsequenz», so der Franzose.
Normalerweise ist dies auch kein Problem. Doch einige Anwohner legten ihr Veto ein. Während elf Menschen ihre Zustimmung gaben und sechs sich enthielten, wollten dreizehn Mitglieder der Gemeindeversammlung von Clos du Doubs partout nicht, dass der 50-Jährige den roten Pass bekommt. Dabei begründeten alle Mitglieder ihren negativen Entscheid anders. Einer bemängelte, dass der Franzose fast nie in der Gemeinde anwesend sei und man ihn selten zu Gesicht bekomme.
Ein weiterer beschwerte sich, dass der Kandidat den öffentlichen Frieden gestört hatte, indem er an Feiertagen seinen Rasen mähte, Gestrüpp entfernte oder arbeitete. Zudem sei das Familienhaus des Franzosen schon seit zehn Jahren im Umbau. Die Trümmer der Baustelle würden oft bei Stürmen wegfliegen, woran sich einige stören würden. Indem er also die Regeln der Gegend missachte, zeige er klar, dass er nicht integriert sei.
Gemeinde will sich einladend zeigen
Der Bürgermeister von Clos du Doubs, Jean-Paul Lachat, ist nicht glücklich mit der Entscheidung der Gemeindeversammlung. Beim Gemeinderat sei noch nie eine Beschwerde eingegangen. «Dies ist das erste Mal, dass ich mit einer solchen Situation konfrontiert bin», so der Bürgermeister zum «Quotidien».
Lachat betont, dass sich die Gemeinde einladend zeigen wolle, um neue Einwohner anzulocken. Um doch noch Schweizer zu werden, müsste der abgewiesene Franzose in eine andere Gemeinde ziehen. Ob er dies tun wird, ist unklar.
Immer wieder Knallhart-Entscheide
Der Franzose in Clos du Doubs ist nicht der Erste, der eine solche Kröte schlucken muss. Anfang Januar entschied das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen: Ein Franzose, der seit 40 Jahren in der Schweiz lebt, bekommt den Schweizer Pass nicht – weil er statt mit 40 km/h mit 80 km/h an einer Baustelle vorbeigefahren war. Denn laut Bürgerrechtsverordnung gilt als «nicht erfolgreich integriert», wer ein solches Vergehen in seinem Strafregisterauszug hat.
Mehr Glück vor Gericht hatte 2021 ein Deutscher. Der damals 47-Jährige hatte einen Korb von seiner Gemeinde Neerach ZH bekommen – weil er die direkten Nachbarn offenbar nicht grüsste. Das Verwaltungsgericht pfiff die Neeracher zurück, der Mann wurde eingebürgert.