Er wollte den Schweizer Pass – hat aber keinen blassen Schimmer vom Land
Ivorer (49) blamiert sich bei Einbürgerungstest

Für den Schweizer Pass ist ein Ivorer aus Frankreich bis vors Bundesverwaltungsgericht gezogen. Doch der Mann konnte selbst die einfachsten Fragen zum Land nicht beantworten, dessen Staatsbürgerschaft er wollte.
Publiziert: 05.02.2024 um 20:16 Uhr
|
Aktualisiert: 05.02.2024 um 21:42 Uhr
1/5
Wer den Schweizer Pass will, aber im Ausland lebt, muss nachweisen, dass er einen engen Bezug zur Schweiz hat.
Foto: Keystone

Wilhelm Tell? Noch nie gehört. Die amtierenden Bundesräte? Null Ahnung. Von der Schweiz hat der Mann (49), Staatsbürger der Elfenbeinküste, offensichtlich keinen blassen Schimmer. Trotzdem wollte er den Schweizer Pass – und zog dafür bis vors Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen.

Die Westschweizer Zeitung «24 heures» hat am Montag über den Fall berichtet. Sie stützt sich dabei auf ein Urteil, das vor Kurzem veröffentlicht worden ist. Das Gericht hat die Beschwerde des Mannes abgelehnt.

Schweiz sei EU-Mitglied

Der Ivorer lebt zusammen mit seiner Familie in Frankreich. 2021 wollte er sich erleichtert einbürgern lassen, weil seine Frau nebst dem französischen den Schweizer Pass hat. Auf dem Konsulat in Lyon musste er nach Einreichung des Gesuchs zum Einbürgerungstest antraben. Dabei zeigte sich rasch: Der Mann kennt die Schweiz höchstens vom Namen her.

Beim Multiple-Choice-Test kreuzte er an, dass der Nationalfeiertag der Schweiz am 1. Januar sei. Keinen einzigen Bundesrat, keine einzige Bundesrätin konnte er aufzählen. Bei der Frage, welche Person mit Armbrust auf der Schulter zum Gründungsmythos der Schweiz gehört, musste er passen.

Von 50 möglichen Punkten machte er beim Test 16 Punkte. Im anschliessenden Gespräch habe er zudem gesagt, dass die Schweiz Mitglied der EU ist, wenn auch «nicht richtig».

«Es fehlt an den elementarsten Kenntnissen»

Voraussetzung für eine erleichterte Einbürgerung von Ehepartnern von Schweizern, die im Ausland leben, ist laut dem Gesetz, dass sie während mindestens sechs Jahren verheiratet sind und eine «enge Verbundenheit mit der Schweiz» vorweisen können. Letzteres war in diesem Fall eindeutig nicht gegeben. Es fehle dem Beschwerdeführer «an den elementarsten Kenntnissen der geografischen, historischen, politischen und sozialen Besonderheiten der Schweiz», und dies, obwohl er im benachbarten Frankreich wohne, so das Fazit des Gerichts. Das Staatssekretariat für Migration habe sein Einbürgerungsgesuch deshalb zu Recht abgewiesen.

Damit hiess es am Ende für den Möchtegern-Schweizer: Ausser Spesen nichts gewesen. 1200 Franken Verfahrenskosten brummte ihm das Gericht auf. (lha)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?