Weisst du, was die häufigste Fellfarbe von Kühen im Muotatal ist? Oder was man mit «Chlefäli» macht? Nein? Dann bleibt nur zu hoffen, dass du in naher Zukunft keinen Schweizer Pass in einer Schwyzer Gemeinde beantragen willst. Das sind nur zwei der bis zu 380 Fragen, an denen sich die Einbürgerungskommissionen in Schwyzer Gemeinden bedienen dürfen.
Die Lokalzeitung «Freier Schweizer» hat alle Fragenkataloge von Schwyzer Gemeinden angefragt – und etwa zwei Drittel davon erhalten. Einbürgerungen sind nicht national geregelt. Jeder Kanton kann eigene, meist schriftliche Tests anordnen. Jede Gemeinde kann dann in mündlichen Anhörungen erneut Fragen an den Bewerber stellen. Diese Willkür dient als Nährboden für teils kuriose und problematische Fragen.
Fellfarbe, Guggenmusik und Schweizer Könige
Besonders gerne werden bei Einbürgerungstests Fragen zum lokalen und nationalen Brauchtum gestellt. So möchte man in Lauerz Folgendes wissen: «In der Schweiz gibt es keinen König, ausser bei einer typisch schweizerischen Sportart. Welche?» Besonders bei Menschen, die nichts mit dem Schwingsport am Hut haben, könnte diese Frage für Verwirrung sorgen.
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In Oberiberg SZ gehen die Fragen dagegen sehr ins Detail. So muss man in dieser Gemeinde nicht nur die Begriffe «Chlefäli» (ein Rhythmusinstrument aus Holz) und «Oberällmiger» (Mitglieder der Oberallmeindkorporation Schwyz) erklären. Ebenfalls soll man wissen, wie die lokale Guggenmusik heisst, und die häufigsten Nachnamen nennen. Über die Relevanz solcher Fragen lässt sich streiten — oder weisst du diese Details über deine Gemeinde?
Gespräch soll kein Wissenstest sein
Auch aus rechtlicher Sicht sind solche Fragen problematisch. Ein Streit über ein abgelehntes Gesuch in Arth ging bis vors Bundesgericht. Die befragte Person wusste unter anderem nicht, dass Wölfe und Bären im Tierpark Goldau nicht im gleichen Gehege leben. Das Bundesgericht rügte daraufhin die Gemeinde für diese Frage. Spitzfindigkeiten hätten im Einbürgerungsverfahren keinen Platz. Es dürfe nicht mehr verlangt werden, als von einem durchschnittlichen Schweizer.
Dem stimmt auch Barbara von Rütte zu. Sie ist Expertin für Bürgerrecht und sagt im SRF-«Regionaljournal»: «Die Einbürgerung ist weder ein politischer Entscheid noch ein Privileg, sondern ein Verwaltungsakt.» Gemäss Bundesrecht sei nur ein Test in Staatskunde vorgesehen, und dieser findet bereits beim kantonalen Test statt. Die Fragenkataloge «dürfen nicht zu einem verkappten, zweiten Wissenstest führen».
Tragen Sie ein Kopftuch?
Ebenso problematisch ist folgende suggestive Frage aus Rothenthurm: «Offenbar ist es für muslimische Frauen streng verboten, nicht-muslimische Männer zu heiraten. Umgekehrt darf jedoch ein muslimischer Mann eine nicht-muslimische Frau heiraten. Wie stellen Sie sich dazu? Finden Sie dies nicht eine Diskriminierung und Herabsetzung von Nicht-Muslimen?»
Die Gemeinde will darüber hinaus wissen, ob Frauen ein Kopftuch tragen und ob die Töchter in den Schwimmunterricht gehen. Im «Freien Schweizer» nahm die Gemeindeschreiberin Stellung: «Nach Rücksprache mit unserer ehemaligen Vorsitzenden der Bürgerrechtskommission wurden diese Fragen nie gestellt, weil sie entweder keinen Sinn machen (Schwimmunterricht) oder nicht angemessen sind (Kopftuch).» (jl)
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