Der montenegrinische Staatsbürger (47) lebte seit Anfang der 90er-Jahre in der Schweiz, bekam einige Jahre später die Niederlassungsbewilligung C und zog hier seine Kinder gross. Wegen «mutwilliger Verschuldung» entzogen ihm das aargauische Migrationsamt und das Verwaltungsgericht die Niederlassungsbewilligung. Ein Entscheid, den jetzt auch das Bundesgericht unterstützt, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. «Der Beschwerdeführer hat die finanzielle Not selbst verschuldet, indem er keiner dauerhaften Erwerbstätigkeit nachgegangen ist, sondern erst im Jahr 2022 eine Vollzeitbeschäftigung angetreten hat», heisst es im Urteil.
Grundsätzlich gilt, dass ein obligatorischer Landesverweis für fünf bis maximal 15 Jahre ausgesprochen werden kann. Die Dauer wird von Gerichten unabhängig vom Ausmass der Strafe für die begangene Straftat beschlossen. Blick zeigt, in welchen Fällen Ausländern die Niederlassungsbewilligung entzogen wird.
Offizialdelikte
Jegliche Arten von Tötungsdelikten, Beihilfe bei Selbstmord, Brandstiftung. Auch schwere Körperverletzung und Verstümmelung kann zu einer Ausweisung führen. Diebstahl, Betrug und Hausfriedensbruch, aber auch Kreditkartenmissbrauch können ebenfalls den Entzug der Niederlassungsbewilligung zur Folge haben.
Verkehrsvergehen
Was sich vielleicht kurios anhört, aber sehr böse enden kann, ist die Störung des öffentlichen Verkehrs – auch das muss mit dem Entzug der Niederlassungsbewilligung bezahlt werden.
Krankheiten verbreiten
Wer das Trinkwasser verunreinigt oder extra Krankheiten verbreitet, dürfte den C-Pass abgeben müssen.
Ionisierende Strahlung
Gefährdung durch Kernenergie, Radioaktivität und ionisierende Strahlen, vorsätzliche Beschädigung von elektrischen Anlagen, Wasserbauten und Schutzvorrichtungen – alles Dinge, die vor Gericht für einen Landesverweis sprechen. Auch Überschwemmungen und Einstürze, die vorsätzlich verursacht werden, zählen zu den Kriterien.
Menschenhandel
Alle sexuellen Handlungen, die ohne die Einwilligung des Sexualpartners durchgeführt werden, sowie auch Förderung der Prostitution und sexuelle Handlungen mit Kindern sind Grund für einen Landesverweis. Zwangsheirat, Menschenhandel, Entführung und Geiselnahme gelten auch als Grund.
Terrorismus und Kriegsverbrechen
Von der Beteiligung an terroristischen oder kriminellen Organisationen ist ebenfalls abzuraten. Ein Landesverweis folgt auch auf Verbrechen gegen die Menschheit, Völkermord und Kriegsverbrechen.
Hier gibts mildernde Umstände
Abgesehen wird von einem Landesverweis grundsätzlich nur, «wenn diese für den Ausländer einen schweren persönlichen Härtefall bewirken würde» – zum Beispiel bei Personen, die in der Schweiz geboren und aufgewachsen sind.
Auch Notwehr kann als Entschuldigung gelten. Für alle anderen Straftaten kann ein nicht obligatorischer Landesverweis angeordnet werden.