Am Montag ging der Totschlag-Prozess gegen den Letten (39) in die nächste Runde. Er soll am Abend des 8. Juni 2023 einen Schweizer (†31) in Jestetten (D) brutal erschlagen haben. Noch ist unklar, in welcher Beziehung Opfer und mutmasslicher Täter standen. Auch der konkrete Tathergang ist noch offen. Der Verdächtige beteuert nach wie vor seine Unschuld.
Erstmals hat mit dem Bruder ein Angehöriger des getöteten Wildcampers vor Gericht ausgesagt. Am 10. Juni wollten die beiden gemeinsam eine Technoparty in Eglisau ZH besuchen. Dazu war das spätere Opfer bereits zwei Tage zuvor mit dem Zug aus St. Gallen angereist. Eine Nacht wollte er allein an der Badestelle in Jestetten verbringen, die zweite zusammen mit seinem Bruder, berichtet der «Südkurier».
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Handydaten liefern Informationen zum Todeszeitpunkt
Am späten Nachmittag hätten sich die beiden Brüder noch per Videoanruf unterhalten. Der St. Galler war bereits an der Badestelle angekommen. Gegen 20 Uhr vereinbarten sie per Whatsapp den Treffpunkt für die geplante Übernachtung am nächsten Tag. Kurz nach 21 Uhr erhielt der Zeuge von seinem Bruder ein Video vom Badeplatz. Es sollte das letzte Mal sein, dass er von ihm hörte.
Um 21.43 Uhr verlor das Handy des Getöteten die Verbindung zum Netz, wie ein Kriminalbeamter aus Waldshut-Tiengen laut dem «Südkurier» bestätigte. Laut seinen Angaben wurde das Handy zu diesem Zeitpunkt in den Rhein geworfen – wo es später auch gefunden wurde. Aktiv genutzt wurde das Gerät zwei Minuten zuvor, vermutlich um Musik zu hören: Die Kopfhörer steckten beim Auffinden noch. Aufgrund der kurzen Zeitspanne zwischen aktiver Nutzung und Signalverlust geht der Beamte davon aus, dass das Smartphone nach dem Mord nochmals entsperrt wurde.
Die Auffindesituation – Jeans und Unterhose bis zu den Knien heruntergezogen – konnte sich der Bruder nicht erklären. Sein Bruder sei nicht an homosexuellen Kontakten interessiert gewesen, sagte er vor Gericht aus. Das Opfer hätte auch nie jemanden angegriffen, sei sehr kommunikativ und Fremden gegenüber offen gewesen.
Freundin bringt Angeklagten in Bedrängnis
Obwohl der Beschuldigte bislang zu den Vorwürfen schweigt, könnte ihm eine Aussage seiner Lebensgefährtin zum Verhängnis werden. Diese habe bei ihrer Vernehmung durch die lettischen Behörden von einem Telefonat mit dem Angeklagten erzählt. Das berichtete der zuständige Kriminalbeamte laut «Südkurier».
Zwei Tage nach der Tat, am Morgen des 10. Juni, habe die Frau mit dem Letten gesprochen. Dieser habe von einem Mord in seiner Nähe berichtet. Die erste Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft sei aber erst gegen 17 Uhr erschienen. «Zu dem Zeitpunkt war aber noch gar nicht öffentlich bekannt, dass es einen Mord gegeben hat», so der Zeuge.
Die Verhandlung geht am Dienstag weiter. Das Urteil soll am 23. Januar verkündet werden.
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