Sonam P. fuhr mit Sohn (6 Monate) auf dem Rücken E-Roller
Was erlaubt ist – und was nicht

Für Kinder gelten im Strassenverkehr besondere Regeln, ob als Beifahrer im Auto oder auf dem Velo. Ein Überblick.
Publiziert: 09.06.2023 um 11:38 Uhr
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Aktualisiert: 14.06.2023 um 12:15 Uhr
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Im Auto gilt: Kinder unter zwölf Jahren gehören in einen Kindersitz.
Foto: Manuel Geisser
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Michael SahliReporter News

Kinder sind die schwächsten Verkehrsteilnehmer. Und die Schweizer Strassen sind für sie alles andere als sicher, schreibt die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU): «Im europäischen Vergleich nimmt die Schweiz bei der Kindersicherheit im Strassenverkehr einen der hinteren Plätze ein», heisst es auf der Homepage.

«Die Kinder müssen nah beim Randstein warten, bis das Rad steht»
3:06
Verkehrspolizist zum Verhalten:«Die Kinder müssen nah beim Randstein warten»

In einem durchschnittlichen Jahr sterben auf unseren Strassen sieben Kinder. In 80 Prozent der schweren Unfälle sind sie zu Fuss oder mit dem Velo unterwegs, etwa 40 Prozent davon passieren auf dem Schulweg. Aber auch im Auto sieht die Statistik nicht gut aus, wie der TCS schreibt: Jährlich verunfallen 400 Kinder im Auto. Jedes 2. Kind ist nicht richtig angeschnallt, jedes 14. gar nicht. Dabei herrscht enormes Verletzungsrisiko, wie der TCS auf Anfrage von Blick mitteilt: «Bei einem Unfall werden ungesicherte Kinder durch den Fahrzeuginnenraum geschleudert.»

BFU: Kinder haben auf Töffs nichts verloren

Beim Auto sind die Regeln klar: Für Kinder unter zwölf Jahren und kleiner als anderthalb Meter muss ein Kindersitz her. Besonders wichtig ist: Das Kind muss korrekt angegurtet sein, der Gurt muss so eng wie möglich anliegen.

Komplizierter wird es bei Kindern und Motorrädern. Das BFU rät zwar «dringend» davon ab, Kinder auf dem Motorrad mitzunehmen, das dürfte auch für elektrisch angetriebene Versionen gelten, wie im Fall von Sonam P.* (51). Aber: Verboten ist es nicht, wenn gewisse Regeln eingehalten werden.

Unter siebenjährige Passagiere müssen in behördlich abgesegneten Kindersitzen transportiert werden. Dazu gilt: Mitfahrer müssen rittlings sitzen können, heisst mit einem Bein links und rechts vom Sattel. Und sie müssen Trittbretter und Fussrasten benützen können. Dazu kommt eine geeignete Schutzausrüstung. Es sind wohl eher theoretische Empfehlungen: Auf Schweizer Strassen dürften nicht allzu viele Motorräder mit Töff-Kindersitzen unterwegs sein.

Auch auf dem Velo gelten Regeln

Verbreiteter sind Lastenvelo und Kinderanhänger. Der TCS hat eine Auflistung zusammengestellt, was Eltern dabei zu beachten haben. «Bei wenig Verkehr, auf breiten Velowegen oder für Nebenstrassen ist der Anhänger eine sichere und komfortable Wahl», heisst es vom TCS. Man verweist auch hier auf geltende Regeln. Über 16-Jährige dürfen zum Beispiel maximal drei Kinder auf einem Velo transportieren: zwei auf geschützten Sitzplätzen, zum Beispiel in einem Anhänger - und eines in einem Kindersitz.

Am verletzlichsten sind Kinder aber als Fussgänger. Hier sind sie ganz besonders darauf angewiesen, dass sich die Erwachsenen an die Regeln halten.

*Name bekannt

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