Das Medizinstudium dauerte ihr wohl zu lange, echte Diplome besass sie nicht: Eine Ukrainerin (43) hat sich mit Fälschungen und falschen Bewerbungen verschiedene Stellen im Gesundheitswesen in Deutschland und der Schweiz erschlichen. Jetzt droht ihr eine happige Strafe, wie ein Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten zeigt, über den der «Tages-Anzeiger» berichtet.
Mehr Skandale im Gesundheitswesen
Der Strafbefehl hat es in sich: Über Wochen gelang es der Frau, ein Stadtammanamt und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in die Irre zu führen.
Wie aus dem Dokument hervorgeht, ging die 43-Jährige im Oktober 2022 zum Stadtammannamt Zürich 2. Dort legte sie eine angeblich vom italienischen Gesundheitsministerium ausgestellte Urkunde vor. Darauf: Die Bestätigung, dass sie ein EU-konformes Medizinstudium absolviert habe. Das Büro in Zürich erkannte die Fälschung, die die Hochstaplerin auf ihrem Laptop erstellt hatte, nicht.
Auf Nachfrage des «Tages-Anzeigers» beim Stadtammannamt Zürich 2 zeigt sich dessen Leiterin überrascht. «Wenn wir die Fälschung bemerkt hätten, hätten wir sie natürlich nicht beglaubigt», sagt die Amtsleiterin gegenüber der Zeitung.
In offiziellem Register eingetragen
Einen Tag nach der Beglaubigung reichte die Ukrainerin ein Gesuch beim BAG ein. Die Behörde erkannte die Fälschung ebenfalls nicht und erklärte die Frau schliesslich offiziell zur Ärztin. Sie wurde auch im entsprechenden Register für Medizinalberufe eingetragen – das extra dafür geschaffen wurde, damit Patienten überprüfen können, ob ihr Arzt echt ist.
Mit ihren Fälschungen bewarb sie sich in diversen Einrichtungen – darunter im Unispital Zürich. Dort wurde sie aber nicht genommen. Dafür fand sie eine Anstellung in einem Zürcher Pflegeheim. Nicht als Ärztin, sondern als Pflegehelferin, da im Heim keine Ärztin, aber dringend sonstiges Personal benötigt wurde. Wie lange die Ukrainerin in der Schweiz als Ärztin anerkannt war, ist nicht genau klar. Nur so viel: Im März dieses Jahres hatte das BAG Anzeige gegen die Frau erstattet.
Sie arbeitete in Deutschland in einem Spital
Die Aargauer Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten hat die Hochstaplerin wegen mehrfacher Urkundenfälschung und Erschleichung einer falschen Beurkundung, mit einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 80 Franken bestraft, wie der «Tages-Anzeigers» schreibt. Die 9600 Franken werden bei einer Probezeit von zwei Jahren bedingt aufgeschoben. Schon jetzt muss die falsche Ärztin 2000 Franken Busse und 1200 Franken Kosten für den inzwischen rechtskräftigen Strafbefehl bezahlen.
Zuvor trieb die Hochstaplerin in Deutschland ihr Unwesen. Die Frau erschlich sich mit gefälschten Dokumenten eine Assistenzarztstelle in der Anästhesie am Klinikum Hochrhein in Waldshut (D). Nach circa zwei Monaten flog der Schwindel auf und sie versuchte in der Schweiz ihr Glück – mit Erfolg. (ene)