Panne in Österreich
Patient das falsche Bein amputiert – Ärztin verurteilt

Skandal in einem Spital in Österreich: Einem Patienten wurde das falsche Bein amputiert. Dafür musste sich die zuständige Ärztin vor einem Gericht verantworten. Sie wurde nun verurteilt.
Publiziert: 02.12.2021 um 08:57 Uhr
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Aktualisiert: 02.12.2021 um 10:20 Uhr
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Einem Patienten in Österreich wurde bei einer Operation das falsche Bein amputiert. (Symbolbild)
Foto: pixabay

Es war der Horror für einen Patienten in Österreich. Nachdem er aus der Narkose erwachte, fehlte ihm das falsche Bein. Bei der Operation im Mai 2021 wurde einem 82-Jährigen im Spital in Linz nicht das linke, sondern das rechte Bein amputiert.

Für diese Panne wurde die Chirurgin nun zu einer Geldstrafe in Höhe von 2700 Euro verurteilt, die Hälfte davon auf Bewährung. Die 43-jährige Ärztin habe sich der grob fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht, urteilte das Landesgericht Linz. Die Medizinerin hatte in dem Verfahren lediglich eingestanden, einen «Fehler gemacht» zu haben, «grobe Fahrlässigkeit» aber abgestritten.

In dem Fall ging es um einen mittlerweile verstorbenen 82-jährigen Patienten, bei dem am linken Bein eine Oberschenkelamputation vorgenommen werden sollte. Die Chirurgin hatte vor der Operation in Freistadt aber das rechte Bein gekennzeichnet und den Fehler erst zwei Tage nach der Amputation bemerkt.

Kontrollmechanismen seien mangelhaft gewesen

Vor Gericht sagte die 43-Jährige, dass sie sich Tage zuvor schon auf die Operation vorbereitet hätte. «Ich wusste, dass ich das linke Bein zu amputieren habe», wird die Ärztin von heute.at zitiert. Wieso sie dann aber das rechte Bein abnahm, konnte sie nicht erklären.

Die Ärztin argumentierte, dies sei ein Fall von «menschlichem Versagen», und die Kontrollmechanismen für solche Eingriffe seien mangelhaft gewesen. Mittlerweile arbeitet sie in einer anderen Klinik.

Das Gericht sprach der Witwe des Patienten, die als Nebenklägerin aufgetreten war, 5000 Euro Schmerzensgeld zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Ärztin sowie die Staatsanwaltschaft können Berufung einlegen. Dass der Patient mittlerweile verstorben ist, habe aber nichts mit dem falsch amputierten Bein zu tun. (AFP/jmh)

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